Banner Natur Umwelt.jpg

förderprogramm 
nachhaltige Vorgärten

Förderung der Stadt Eschweiler zur Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten

Förderprogramm nachhaltige Vorgärten


Die Straßen in unserer Stadt heizen sich im Sommer stark auf. Durch den Klimawandel werden wir in Zukunft mit immer mehr heißen Tagen und Tropennächten (>= 20 °C) konfrontiert. Versiegelte Flächen erhitzen sich im Sommer nicht nur besonders stark, sondern nehmen bei stärkeren Regengefällen auch kein Regenwasser in den Boden auf. Sie leiten dieses direkt in die Kanalisation, welche bei Starkregen schnell überlastet ist. Durch Entsiegelung und naturnaher Begrünung von Flächen können ganz einfach wunderschöne, die Luft kühlende, Regenwasser versickernde Flächen entstehen lassen. Dadurch wird zusätzlich zu einer erhöhten Grundwasserneubildung beigetragen, die Artenvielfalt in unserer Stadt erhöht und saubere Luft für unsere Gesundheit produziert.

Mit dem kommunalen Bürgerförderprogramm "Förderung von nachhaltigen Vorgärten" können Bürger*innen der Stadt Eschweiler eine Förderung für solch eine Entsiegelung und naturnahe Begrünung ihrer bislang versiegelten Vorgärten (auch Schottergärten) erhalten. 

Was wird gefördert? Wer kann eine Förderung beantragen? Wie wird ein Förderantrag gestellt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Beet für einen sonnigen trockenen Standort (Quelle: © NaturGarten e.V.)


So beantragen Sie die Fördermittel:

  1. In der Förderrichtlinie können Sie die benötigten Bedingungen für eine Förderung nachlesen. Entwickeln Sie eine Idee Ihres Vorgartens, lassen sich beraten und planen Ihre Maßnahmen.
  2. Sie füllen das Antragsformular online aus oder bringen es ausgefüllt mit den benötigten Unterlagen zu uns ins Rathaus.

Sie benötigen:

  • eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • einen Lageplan oder eine aussagekräftige Skizze mit Maßen und aussagekräftigen aktuellen Bildern des Vorgartens
  • Einwilligung des/der Antragsstellenden, dass die umgestaltete Fläche als Beispiel guter Praxis bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Eschweiler genannt und abgebildet werden darf.
  • wenn der/die antragsstellende Person nicht Eigentümer*in ist, zusätzlich die Einwilligung des*der Eigentümer*in
  • Wenn Sie mit einem Fachbetrieb arbeiten möchten, können Sie außerdem ein Angebot einreichen.
  1. Sie erhalten nach einer Prüfung Ihrer Unterlagen von uns einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.
  2. Darauf folgend können Sie Aufträge erteilen, Pflanzen erwerben und die Maßnahmen umsetzen.

Wichtig: Maßnahmen die vorher beauftragt oder begonnen wurden sind nicht förderfähig!

Innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung reichen Sie Belege und Nachweise gesammelt beim Stadtplanungsamt in der Abteilung Nachhaltige Entwicklung ein. Nach einer Prüfung wird Ihnen das bewilligte Geld überwiesen.

 

  • Was sind die Vorteile einer Entsiegelung und Begrünung meines Vorgartens?

    Manuela Roth - Vorgartengestaltung Eschweiler
    Beispielvorgarten aus Eschweiler (Quelle: Manuela Roth)
    1. Gesundheitsschutz: Gepflasterte Flächen heizen sich im Sommer stark auf und geben diese Wärme auch wieder an ihre Umgebung ab. Pflanzen kühlen dagegen ihre Umgebungsluft und filtern zusätzlich Schadstoffe daraus. Dadurch bekommen wird die Umgebungsluft der Wohnhäuser sauberer, frischer und kühler, gerade in den Abendstunden beim Lüften. Da eine langanhaltende Hitze für unseren Körper Stress bedeuten kann, wird dadurch auch Ihre Gesundheit gefördert.
    2. Regenwasser kann versickern: Auf versiegelten Flächen wird das Regenwasser direkt in die Kanalisation geleitet. Ist diese bei Starkregen überlastet, staut sich das Wasser zurück und bleibt so auf der Straße und den versiegelten Flächen stehen. Ein unversiegelter naturnaher Garten nimmt das Regenwasser direkt in den Boden auf. Damit können Überflutungen verringert oder sogar vermieden werden. Außerdem leisten Sie damit einen erheblichen Beitrag zur Grundwasserneubildung.
    3. Geringer Pflegeaufwand: Sie müssen nicht mehr Ihren Steingarten oder ihre Pflastersteine sauber halten. Ein gut angelegter naturnaher Vorgarten ist sehr pflegeleicht.
    4. Verschönerung Ihres Wohnumfelds: Ein gut angelegter Vorgarten verschönert Ihr Zuhause und Ihre ganze Straße.
    5. Sie tragen zu mehr Biodiversität und Artenvielfalt bei: Ein artenreicher Vorgarten bietet besonderen Lebensraum für viele Tierarten.
    1. Sie sparen Gebühren: Wussten Sie, dass Sie für jede versiegelte Fläche auf Ihrem Grundstück jährlich Niederschlagswassergebühren zahlen? Bei einer Entsiegelung ihres Vorgartens verringern sich diese Gebühren.
  • Was wird genau gefördert?

    Gefördert wird die Entsiegelung und naturnahe Begrünung von bislang versiegelten Vorgärten bzw. Schottergärten. Dabei muss der gesamte versiegelte Vorgarten entsiegelt werden (außer technisch notwendige Anlagen und Zuwege). Eine Einfahrt und ein Stellplatz zählen nicht zum Vorgarten. Die Stadt Eschweiler fördert den Rückbau von versiegelten Flächen (Pflaster, Beton) und Schottergärten (jedoch nicht die Entsorgung, da eine Wiederverwendung der Materialien angestrebt wird z.B. als Mulchauflage oder für Lesesteinhaufen). Des Weiteren fördert dieses Programm die darauffolgende Bodenbearbeitung mit einer Lockerung der verdichteten Schichten bzw. ein Bodenaustausch (wenn nötig). Hinzu unterstützt das Programm eine naturnahe, heimische, standortangepasste und die Artenvielfalt fördernde Bepflanzung oder Saatgut aus regionaler Vermehrung sowie eine gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen. Sie können diese Maßnahmen durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchführen.

  • Wann gilt mein Vorgarten als "versiegelt"?

    Eine Fläche gilt nach dieser Richtlinie als versiegelt, wenn

    • sie im Untergrund verdichtet wurde, um die jetzige Tragschicht aufzunehmen oder
    • sie mit einem Vlies oder einer Folie nach unten abgedichtet wurde und
    • sie mit Pflaster oder Schotter als Tragschicht gestaltet wurde.
  • Was heißt "naturnahe Bepflanzung"?

    Die Bepflanzung ihres Vorgartens wird durch die Stadt Eschweiler gefördert, wenn diese naturnah gestaltet wird. Das heißt, es müssen heimische, nicht invasive, Artenvielfalt fördernde Wildstauden oder Saatgut ausgewählt werden und zu einem naturnahen Garten zusammengesetzt werden. Der Garten wird dabei im Sinne der Natur und ihrer Gesetzmäßigkeiten angelegt und gepflegt. Dies können zum Beispiel Staudengärten, naturnahe Teiche, Trockenmauern, aber auch bepflanzte Steingärten sein, je nach Standort und Geschmack. Steinhaufen, Totholz und Wildbienenhotels bieten wichtige Unterschlupf- und Brutmöglichkeiten. 

  • Wer kann eine Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind:

    • Grundstückseigentümer*innen, Eigentumsgemeinschaften oder Erbbauberechtigte mit Erstwohnsitz in der Stadt Eschweiler, 
    • Mieter*innen einer Wohneinheit in der Stadt Eschweiler mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümer*innen bzw. Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters und
    • Vereine sowie Initiativen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümer*innen bzw. Eigentümergemeinschaften oder des Vermieters.
  • Mit wie viel Geld wird mein Umgestaltungsprojekt gefördert?

    Sie erhalten 30€/m² umgestaltete Fläche und maximal 500€ Fördersumme für Ihr Projekt. 

  • Ab wann kann ich eine Förderung beantragen?

    Ab sofort bis zum 01.12.2024

  • Bis wann geht die Frist zur Beantragung der Förderung?

    Die Antragsfrist geht bis zum 01.12.2024. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist, kann keine Förderung mehr beantragt werden.

  • Wie beantrage ich eine Förderung?

    Sie können die Förderung unter diesem Online Formular beantragen. 

  • Was brauche ich alles für den Antrag?

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen
    • einen Lageplan oder eine aussagekräftige Skizze mit Maßen und aussagekräftigen aktuellen Bildern des Vorgartens
    • Einwilligung des/der Antragsstellenden, dass die umgestaltete Fläche als Beispiel guter Praxis bei der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Eschweiler genannt und abgebildet werden darf.
    • wenn der/die antragsstellende Person nicht Eigentümer*in ist, zusätzlich die Einwilligung des*der Eigentümer*in
    • Wenn Sie mit einem Fachbetrieb arbeiten möchten, ist es von Vorteil außerdem ein Angebot einzureichen.
  • Woher weiß ich, dass mein Antrag eingegangen ist?

    Nach Absenden der Förderantragsunterlagen erhalten Sie keine automatische Bestätigungsemail. Sobald Sie den Antrag jedoch abgesendet haben, erscheint eine kurze Versandinformation auf Ihrem Bildschirm. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Förderung und können dann mit der Vergabe von Aufträgen und der Umgestaltung loslegen.

  • Kann ich den Förderantrag auch schriftlich per Post einreichen?

    Leider können wir Ihren Antrag nicht schriftlich entgegen nehmen. Der Verein Altbau Plus e.V. und innovation city Eschweiler kann Ihnen bei der Antragsstellung aber auch behilflich sein. Vereinbaren Sie dort einen Termin und nehmen Ihre Unterlagen wie die Skizze und Bilder Ihres Gartens direkt mit. 

  • Wo finde ich alle Informationen zur Förderung noch einmal zusammengefasst?

    In der Förderrichtlinie stehen alle rechtlich bindenden Informationen zusammengefasst (auf der rechten Seite).

  • Kann ich auch für eine bereits begonnene Maßnahme Förderung erhalten?

    Eine begonnene Maßnahme kann nicht mehr gefördert werden. Sie müssen die Förderung vorher beantragen, auf eine Bestätigung der Stadt Eschweiler warten und können dann erst beginnen.

  • Darf ich die Förderung mehrmals beantragen?

    Pro bebautem Grundstück kann ein Antrag gestellt werden.

  • Was wird nicht gefördert?

    • Entsorgungskosten für das rückgebaute Material (wir empfehlen die Nutzung z.B. als Mulchauflage oder für Lesesteinhaufen).
    • Bewegliche Begrünungselemente, wie z.B. Pflanzkübel, Raumteiler mit Pflanzen, bepflanzte Gabionensysteme u.a.
    • Optische Verschönerungen ohne naturnahen Nutzen wie Skulpturen u.a.
    • Nicht-heimische, potenziell invasive und invasive Pflanzen und
    • Maßnahmen, die gegen Vorgaben des Bebauungsplans verstoßen.
  • Wo kann ich mich melden, wenn meine Frage(n) nicht beantwortet wurde(n)?

    Falls noch Fragen offen sind, können Sie sich bei den nebenstehenden Kontaktpersonen Frau Petra Römisch und Frau Catarina Clément melden.