Die Städte Eschweiler und Stolberg sowie die Gemeinde Roetgen mussten am 14. und 15. Juli 2021 erleben, wie vor allem Vicht und Inde schwere Zerstörungen angerichtet haben. Die Hochwasserkatastrophe ist im kollektiven Gedächtnis dieser drei Kommunen fest verankert. „Umso schlimmer ist es, dass die Menschen mangels Regenrückhaltebecken entlang von Vicht und Inde noch länger nicht wesentlich besser vor Hochwasser geschützt werden als 2021“, sagt Stolbergs Bürgermeister Patrick Haas. „Selbst kleinere Flutereignisse würden weiterhin Schäden in Millionenhöhe anrichten und erneut Menschenleben gefährden, so wie auch der Hochwasseraktionsplan zeigt.“
Er hat deshalb mit seiner Eschweiler Amtskollegin Nadine Leonhardt und seinem Roetgener Amtskollegen Jorma Klauss der Bezirksregierung und dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) in gemeinsamen Schreiben Beschleunigungsmöglichkeiten für den Bau der geplanten Regenrückhaltebecken in Rott und Mulartshütte vorgeschlagen. Diese seien die mit Abstand wichtigste Maßnahme des Hochwasserschutzes, heißt es in den Schreiben. Die Bürgermeister schlagen konkret vor: „Eine Stellschraube zur Beschleunigung sehen wir in der Möglichkeit, die Genehmigung des Planfeststellenverfahrens mit dem notwendigen Förderbescheid zeitlich zu koppeln oder alternativ einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn noch ohne Vorlage des endgültigen Förderbescheides zu ermöglichen. Nach hiesiger Einschätzung ließen sich dadurch weitere wertvolle Monate gewinnen.“
Genau diese Forderung zeigt nun Erfolg: Bezirksregierung und WVER haben in ihrer Antwort mitgeteilt, dass der Förderantrag noch während des laufenden Planfeststellungsverfahrens vorbereitet und einreichungsreif gemacht werden kann. „So kann der Förderantrag direkt nach Genehmigung des Planfeststellungsverfahrens eingereicht werden, und wir sparen die Zeit, die für die Erstellung des Förderantrags normalerweise gebraucht wird“, erläutert Nadine Leonhardt. Desweiteren haben Bezirksregierung und WVER abgestimmt, dass direkt mit dem Förderantrag auch der Antrag auf förderunschädlichen Maßnahmenbeginn eingereicht wird. „Der förderunschädliche Maßnahmenbeginn ermöglicht die Vergabe der Bauleistungen vor Eintreffen des endgültigen Förderbescheides. Auch dadurch beschleunigen wir das Bauverfahren“, freut sich Jorma Klauss.
Die Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung funktioniere sehr gut, ergänzen die drei Amtskollegen: „Uns freut es sehr, dass die Arbeitsschritte wie von uns vorgeschlagen beschleunigt werden können. Wir sparen dadurch am Ende wichtige Wochen und Monate bis zur Fertigstellung der Regenrückhaltebecken. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt die möglichst schnelle Verbesserung des Hochwasserschutzes entlang von Vicht und Inde.“
Haas, Leonhardt und Klauss betonen zudem, dahingehend weiter in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung und dem WVER zu bleiben. Nach Rückmeldung der Bezirksregierung kann die Freimachung der Bauflächen im Spätherbst 2025 beginnen. Insgesamt sei es dank der Beschleunigung des Verfahrens möglich, eine Fertigstellung beider Regenrückhaltebecken für 2028/2029 zu realisieren.