Testbetrieb mit veränderten Nutzungszeiten in der Traglufthalle Dürwiß


Die Nutzungszeiten der Traglufthalle am Freibad in Dürwiß werden ab dem 1. Dezember 2024 ausgeweitet. Die neue Regelung wird zunächst bis Mitte Februar 2025 erprobt und anschließend bewertet. So hat es der Schulausschuss der Stadt Eschweiler jetzt beschlossen.

Die Traglufthalle wurde aufgrund der Hochwasserkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 und der damit einhergehenden Zerstörung des Hallenbades an der Jahnstraße als Übergangslösung errichtet und am 9. Januar 2023 in Betrieb genommen. Zuvor hatte der Stadtrat am 26. Oktober 2022 die Öffnungszeiten festgelegt. Hierbei wurde festgelegt, dass die Schulen das Bad wochentags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr für den Unterricht nutzen konnten. Das öffentliche Schwimmen war parallel möglich.

Am 14. Juni 2023 beschloss der Rat auf Wunsch der Schulen, den Dienstag und Mittwoch ab dem Schuljahr 2023/24 für das Schulschwimmen zu reservieren, damit eine größere Belegung stattfinden kann. An den übrigen Tagen fand weiterhin eine gleichzeitige Nutzung von Schul- und Freizeitschwimmern statt. In der Folge gab es mehrfach Beschwerden aus dem Kreis der öffentlichen Badegäste, insbesondere dann, wenn das Schulschwimmen an diesen Tagen ausfiel - zum Beispiel aufgrund von Erkrankungen von Lehrkräften - und das Bad somit leerstand. Um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erarbeiten, lud die Verwaltung daraufhin zu einem Gesprächstermin ein, an dem Vertreter von Verwaltung, Schulen, Vereinen und der öffentlichen Badegäste teilnahmen.

Bei diesem Treffen herrschte Einigkeit darüber, dass das Bad in Dürwiß grundsätzlich genügend Wasserfläche für eine parallele Nutzung durch Schulen und Öffentlichkeit besitzt. Ein Problem seien aber die vorhandenen Umkleide- und Duschkapazitäten, die nicht ausreichten, um einen uneingeschränkten Parallelbetrieb mehrerer Schulklassen und der Öffentlichkeit zuzulassen.

Als Ergebnis der Gesprächsrunde wird die Traglufthalle in einem Testbetrieb wieder an allen Wochentagen für das öffentliche Schwimmen zur Verfügung stehen. Allerdings ist der Versuch an klare Bedingungen geknüpft, die von Seiten der öffentlichen Badegäste akzeptiert und eingehalten werden müssen. Der Schulbetrieb hat uneingeschränkte Priorität. Das gilt sowohl für die Aufteilung des Schwimmerbeckens als auch für den Zutritt zu den Umkleidekabinen und Duschen. Konkret bedeutet dies, dass die Umkleiden und Duschräume öffentlichen Badegästen nur dann zur Verfügung stehen, wenn sie nicht zeitgleich von Schulen genutzt werden. Entsprechende Wartezeiten sind einzukalkulieren. Auf die Regelung wird durch eine Beschilderung hingewiesen. Zudem können die Schulen auswählen, welche Bahnen im Schwimmerbecken genutzt werden.

„Ich danke allen Beteiligten für ihre gemeinsame Suche nach einer guten Lösung“, betont die Erste Beigeordnete und zuständige Dezernentin der Stadt Eschweiler, Dana Duikers, „Wir starten am 1. Dezember eine Pilotphase, die komplett ergebnisoffen ist. Damit der Parallelbetrieb gelingt, ist eine Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Kinder unbedingt erforderlich.“ 

Zur ersten Sitzung des Schulausschusses im neuen Jahr, die für den 20. Februar 2025 angesetzt ist, wird die Verwaltung die bis dahin gesammelten Erfahrungen vorstellen. Auf dieser Grundlage soll die Politik dann entscheiden, ob ein Parallelbetrieb über die Zeit des Tests hinaus möglich ist oder zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit an ausgewählten Tagen zurückgekehrt wird.

Alle Informationen zum städtischen Schwimmbad gibt es auf https://www.eschweiler.de/:system/:edit/freizeit-erleben/aktiv-sein/staedt-baeder/oeffnungszeiten-baeder/