Beiträge Kita und Kindertagespflege
Kurzbeschreibung
Hier finden Sie Informationen zu den Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Ihr Kind einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegeperson besucht.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Zusage für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder zur Kindertagespflege erhalten haben, sind Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verpflichtet, monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Tageseinrichtung zu zahlen (Elternbeiträge).
Wonach richtet sich der Elternbeitrag?
Der nach den Bestimmungen der entsprechenden Satzung (siehe Dokumente) festzusetzende Elternbeitrag ergibt sich aus der Art der Einrichtung, die das Kind besucht, dem Stundenumfang, der benötigt wird, und aus dem Elterneinkommen.
Wie hoch ist der Elternbeitrag?
Die Höhe der Elternbeiträge sind der Satzung (EBS) zu entnehmen. Sie finden auch eine Übersicht über die Elternbeitragstabellen im Downloadbereich.
Das Mittagessen ist nicht in den Beiträgen enthalten. Es muss separat gezahlt werden. Fragen Sie hierzu in Ihrer Einrichtung/ bei Ihrer Tagespflegeperson nach.
Was sind die beitragsfreien Jahre?
Für die letzten drei Kindergartenjahre vor der Einschulung wird ab 01.08.2020 kein Elternbeitrag erhoben. (Einschulungsstichtag ist der 30.09. eines Jahres, d.h. wird Ihr Kind vor dem 30.09. sechs Jahre alt, wird es im gleichen Jahr, in dem es sechs wird, eingeschult, ansonsten ein Jahr später.)
Was ist der Kombi-Beitrag?
Wenn ein Geschwisterkind von einem Kita- oder Tagespflegekind in einer öffentlichen Ganztagsgrundschule (OGS) in Eschweiler angemeldet ist, wird zugunsten der Eltern der Kombi-Beitrag angewandt. Der Beitrag für Kindertageseinrichtung/-tagespflege und der OGS-Beitrag reduzieren sich. Hierzu werden die Gesamteinkünfte ermittelt und es erfolgt die Einstufung in eine Einkommensgruppierung.
Weitere Auskünfte und die Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie im Downloadbereich im Dokument "FAQ_Elternbeiträge Eschweiler...".
Für persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung.
Dokumente
Erforderliche Unterlagen
Für die erstmalige Antragstellung oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (Trennung, Heirat etc.) benutzen Sie bitte das VBE-Formular oder das Online Formular "Erklärung zum Elterneinkommen".
Die Erklärung kann auf dieser Seite bequem online eingereicht werden. Informationen mit personenbezogenen Daten sind per E-Mail datenschutzrechtlich problematisch. Kommunikationswege im E-Mail-Verkehr sind teilweise unverschlüsselt und somit nicht abhörsicher. Deshalb erhalten Sie per E-Mail lediglich eine Statusbenachrichtigung zu Ihrer Anfrage. Details können erst über den beigefügten Link im Portal und nach vorheriger Anmeldung abgerufen werden. Die Kommunikation über das Portal ist SSL-verschlüsselt und findet direkt zwischen Ihrem Endgerät und dem Server der Stadtverwaltung statt. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist nach aktuellem Stand der Technik abhörsicher.
Die Registrierung lohnt sich! Zum Schutz Ihrer Daten!
Möchten Sie es in Papierform einreichen, können Sie auch das Formular (VBE) im Bereich Dokumente/ Downloads herunterladen und ausdrucken.
Für Fragen und die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Hinweise und Besonderheiten
Die häufigsten Fragen wurden im Dokument FAQ für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihren getätigten Zahlungen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Kolleg*innen der Abteilung für Zahlungsabwicklung auf. Das Formular für den Lastschrifteinzug finden Sie auch hier im Downloadbereich.
Für Fragen stehen Ihnen die u.a. Sachbearbeiter zur Verfügung.
Für die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Verfahrensablauf
Um den Beitrag festsetzen zu können, ist der Vordruck „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" (VBE) von Ihnen als Eltern/Erziehungsberechtigte auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den entsprechenden Nachweisen an das Jugendamt zu senden. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Die "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" (VBE) wird in der Regel allen neuen Kindern vor Beginn der Betreuung zugeschickt.
Alle Angaben in dem u.a. Formular „Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen“ (VBE) sind durch Belege nachzuweisen. Ihre Einkommensangaben werden regelmäßig überprüft. Sollte das prognostizierte Einkommen nicht zutreffen, können rückwirkend Korrekturen des Beitragsbescheides erfolgen und u.U. eine Nachzahlung von Elternbeiträgen für mehrere Monate gefordert werden.
Gemäß § 6 der Satzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.