Alle Kinder essen mit

  • Leistungsbeschreibung

    Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

    Nach der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes lief das frühere Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus und wurde im Jahr 2011 durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ersetzt. Für die Zeit vom 1. August 2011 bis 31. Juli 2020 werden nun Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ unterstützt. Gefördert werden Kinder, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können.

    Einige Informationen

    Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

    Was möchte dieser Härtefallfonds des Landes erreichen?

    Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs- und Teilhabepaket“

    ein Zuschuss zu gemeinsamen Mittagessen, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen

    angeboten werden, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem

    Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der

    Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an. Er gilt bis

    zum 31. Juli 2020.

    Härtefallfonds oder Bildungs- und Teilhabepaket – was kommt für mich in Frage?

    Zunächst ist die Frage zu stellen, ob Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen

    nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe

    nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Dann sollten Sie einen

    Antrag auf Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Wenn

    Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben, aber sich dennoch in einer finanziellen

    Notlage befinden, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds

    möglicherweise erfolgreich sein.

    Wichtiger Hinweis für Hortkinder:

    Sollte Ihr Kind einen Hort besuchen, können Sie auch dann einen Antrag auf Unterstützung

    aus dem Härtefallfonds stellen, wenn Sie oder Ihr Kind zum Leistungsbereich

    des SGB II / SGB XII gehören und/oder Kinderzuschlag und/oder Wohngeld

    erhalten.

    Welche Leistung gibt es?

    Bieten Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen an,

    können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen.

    Auch Kinder, die einen Hort besuchen, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss zu

    dem dort eingenommenen Mittagessen.

    Für jede Mahlzeit ist grundsätzlich ein Eigenanteil von 1 Euro vom Schüler/der Schülerin/

    dem Kind zu leisten.

    Wie können Sie die Leistungen erhalten?

    Die Leistungen nach dem Härtefallfonds sollen den Kindern genauso schnell und

    unbürokratisch zu Gute kommen, wie dies beim Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen

    ist. Deshalb wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer

    Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Dort können Sie einen Antrag stellen,

    über den dann auch vor Ort entschieden wird. Die Leistung geht unter Umständen

    direkt an den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie.

    Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob und ggfl. welche Unterlagen/Bescheinigungen

    Sie noch vorlegen müssen.