Koordinationsstelle Kinderschutz
Leistungsbeschreibung
Was bedeutet Netzwerkkoordination Kinderschutz?
Nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW § 9 haben Jugendämter den Auftrag Netzwerke im Bereich Kinderschutz zur interdisziplinären und interkommunalen Zusammenarbeit auszubauen und zu bilden.
Durch die Vernetzung von Akteuren soll eine effektive und schnelle Zusammenarbeit im Kinderschutz gewährleistet sein. Einheitliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung und die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und Informationsübermittlung sind die vorrangigen Ziele des Netzwerks Kinderschutz.
Was sind die Aufgaben der Netzwerkkoordination?
Die Netzwerkkoordination organisiert regelmäßige Netzwerktreffen und begleitet berufsspezifische Arbeitskreise mit Bezug zum Kinderschutz.
Fortbildungsangebote zum Thema Kinderschutz werden geplant und durchgeführt. Die verschiedenen Fachkräfte und Institutionen, die beruflich im Kontakt mit Kindern sind, können durch die Netzwerkkoordination Informationen zum Thema Kinderschutz und bedarfsgerechte Fortbildungen erhalten.
Eine weitere Aufgabe ist der Informationstransfer sowie die Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften im Jugendamtsbezirk mit Berührungspunkten zum Kinderschutz.
Akteure des Netzwerks Kinderschutz sind unter anderem:
- das Jugendamt, insbesondere der ASD
- Träger von Einrichtungen und Diensten
- insoweit erfahrene Fachkräfte
- Geheimnisträger
- Schulen
- Gesundheitsämter
- Polizei- und Ordnungsbehörden
- Familiengerichte
- Staatsanwaltschaften
- Verfahrensbeistände
- Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Netzwerke Frühe Hilfen
Wer kann den Kontakt zur Netzwerkkoordination Kinderschutz herstellen?
Jeder der beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ist und Informationen zum Thema Kinderschutz benötigt oder Fortbildungsbedarf in diesem Bereich hat kann sich bei der Netzwerkkoordination Kinderschutz melden.
Was tun bei Kindeswohlgefährdung?
Bei Unsicherheiten und Fragen bezüglich einer Kindeswohlgefährdung oder einer Gefährdungseinschätzung besteht die Möglichkeit einer anonymen Beratung durch eine insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft siehe auch
Kinderschutz - Bürgerportal - Stadt Eschweiler
Dokumente