Jahresabschluss

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeines zum Jahresabschluss der Kommunen

    Der Jahresabschluss einer Kommune ist der Bericht über

    • die Erträge und Einzahlungen sowie
    • der Aufwendungen und Auszahlungen

    in einem Haushaltsjahr. Dabei entspricht das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr.


    Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

    Das Ergebnis der Finanzrechnung (eingegangene Einzahlungen und geleistete Auszahlungen) wird in der Jahresabschlussbilanz in der Position „Liquide Mittel“ auf der Aktiva ausgewiesen. Das Ergebnis der Ergebnisrechnung (die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen) fließt in der Jahresabschlussbilanz in die Position „Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag“ auf der Passiva.

     

     

  • Rechtsgrundlagen

    Nach den gesetzlichen Regelungen des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 38 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) hat die Kommune zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beizufügen.

    Der Rat stellt gem. § 96 GO NRW bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

  • Dokumente

  • Weitere Informationen

    Im Folgenden finden Sie zum Jahresabschluss 2021 ausführliche Informationen:

    Der Jahresabschluss 2021 wurde im Entwurf in der Sitzung des Rates am 25.08.2022 eingebracht und zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

    Nach Abschluss der Prüfung erfolgte am 26.01.2023 die Feststellung des Jahresabschlusses im Stadtrat. Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von EUR 487.109.449,02, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von EUR 19.140.522,36 und in der Finanzrechnung mit Liquiden Mitteln von EUR 2.045.063,51 festgestellt.

    Der Bürgermeisterin wurde Entlastung erteilt.

    Die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 wurde im Amtsblatt Nr.14 der Stadt Eschweiler am 10.05.2023 vollzogen.

    Der Jahresabschluss 2021 einschließlich der Anlagen liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, Zimmer 540 b (5. Etage), während der Dienststunden öffentlich aus.