Preisauszeichnung
Leistungsbeschreibung
Nach der Preisangabenverordnung müssen Waren und Leistungen, die in Schaufenstern, Schaukästen, innerhalb oder außerhalb von Verkaufsräumen, auf Verkaufsständen oder in sonstiger Weise sichtbar ausgestellt sind, und Waren, die vom Verbraucher unmittelbar entnommen werden können, durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware ausgezeichnet werden.
Die Preise sind als Endpreise (inkl. Mehrwertsteuer) anzugeben. Diese Regelung dient dem Schutz des Verbrauchers und zur Förderung des Wettbewerbs. Die lückenlose und richtige Preisangabe sichert dem Verbraucher eine schnelle und zuverlässige Information über die Preise von angebotenen Waren und Leistungen.
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.Beantragung, Verfahren
Sollten Sie festgestellt haben, dass in einem Geschäft die Preisauszeichnung nicht korrekt erfolgt, teilen Sie uns Ihre Feststellungen bitte mit.