Berechtigungskarte zum Besuch des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß

  • Leistungsbeschreibung

    Den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zweiten (SGB II) und zwölften (SGBXII) Sozialgesetzbuch sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Antrag eine Eintrittsermäßigung in Höhe von 50 % des jeweiligen Tarifes für die Benutzung des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß - nach Prüfung - gewährt. Hierüber wird eine Berechtigungskarte ausgestellt, die beim Besuch des Bades an der Kasse vorzulegen ist. Die Berechtigungskarte gilt nur für die jeweilige Freibadsaison und ist daher im folgenden Jahr ggf. zu verlängern.

     

     
  • Erforderliche Unterlagen

    Bei der Beantragung ist ein aktueller Leistungsbescheid vorzulegen.

  • Verfahrensablauf

    -