Mutterschaftsanerkennung

  • Leistungsbeschreibung

    Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Länder (z. B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • evtl. Geburtsurkunde des Kindes
  • Verfahrensablauf

    Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
    Der Mutter wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde ausgehändigt.

  • Gebühren

    Die Mutterschaftsanerkennung und die beglaubigte Abschrift sind gebührenfrei.