Genehmigung Grabmale

  • Leistungsbeschreibung

    Die Errichtung von Grabmalanlagen auf den städtischen Friedhöfen muss durch die Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Die Genehmigung und die anschließende Abnahme dienen der Erhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die benötigten Unterlagen sind bei der Friedhofsabteilung erhältlich. Alternativ bieten wir Ihnen die Unterlagen in Form eines PDF – Dokuments an.

    Die Abmessungen und Mindeststärken der Grabmale, Grabeinfassungen und Grababdeckungen sind auch von der Grabart abhängig. Die zulässigen Maße sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.

    Telefonische Auskunft erhalten Sie unter den Telefonnummern 71-206 oder 71-650.

  • Dokumente


Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner