Stadtplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Was ist Stadtplanung?

    Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie mit den räumlichen und sozialen Strukturen in den Kommunen. Darauf aufbauend erarbeitet sie Planungskonzepte mit dem Ziel, den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger an eine Stadt in baulicher, gestalterischer und entwicklungsbezogener Hinsicht nachhaltig gerecht zu werden. Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG). Jede Gemeinde kann also im Rahmen der Gesetze, z. B. dem Baugesetzbuch (BauGB), ihre Entwicklung selbst bestimmen. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung ist dabei zu gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Da die Meinungen darüber, "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Stadtbild oder der Bodennutzung erfolgen sollen, auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.

    Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher für die Stadtplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Bürgerinteressen zu einem Sachverhalt (bzw. einer Planung) eingeholt. In einem nächsten Schritt werden dann die möglichen Auswirkungen der verschiedenen Alternativen/Vorschläge auf die Stadtentwicklung analysiert. Auf dieser Grundlage wird in einem abschließenden Entscheidungsprozess, der Ab-wägung, die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung entwickelt.

    Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen, etc., andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische, technische, etc. Gegebenheiten) in der Planung berücksichtigt werden.
    Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln in Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die „Lebensqualität" der Städte und Dörfer. Im Baugesetzbuch werden die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, definiert.

    Der wichtigste Baustein der Kommunen zur Steuerung der Stadtentwicklung ist die Bauleitplanung. Über die Bauleitpläne ( Flächennutzungsplan , Bebauungsplan) wird dabei im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet geregelt.
    Neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren gehört zu den Aufgaben der Stadtplanung auch die Aufstellung informeller Planwerke und Programme. Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung meist freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sie dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen und sollen bei der Aufstellung formeller Pläne beachtet werden. Informelle Pläne sind zu allen Aufgaben der Stadtplanung denkbar. Jedoch haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet:

    • Stadtentwicklungspläne (z.B. Stadtentwicklungskonzept Eschweiler 2015)
    • Städtebauliche Rahmenpläne (z.B. Rahmenplanung zur südlichen Innenstadt)
    • Sanierungskonzepte
    • Stadtumbau-, Stadtteil- und Quartierskonzepte (z.B. Soziale Stadt Eschweiler-Ost)
    • Dorferneuerungskonzepte, örtliche Entwicklungsplanungen,
    • Städtebauliche Nutzungsstudien zur Nachnutzung großflächiger Industriebrachen (z.B. Studien zum Standort Langwahn)
    • Regionale Entwicklungskonzepte (z.B. Indeland)
    • Entwicklungsplanung, Regionalstudien (z.B. Euregionale 2008)

    Für diese informellen Pläne werden oft externe Stadtplanungsbüros beauftragt. Darüber hinaus gibt es in der Stadtplanung auch eine Tradition von Planungswettbewerben. Für besonders anspruchsvolle städtebauliche (oder auch architektonische oder ingenieurtechnische) Vorhaben werden Ideenkonkurrenzen nach bestimmten Regeln durchgeführt, die zu einer Auswahl an Lösungsvorschlägen führen. Aus den eingereichten Arbeiten ermitteln unabhängige Jurys den jeweils bestgeeigneten Entwurf.

    Zum Aufgabengebiet der Stadtplanung gehört außerdem noch die Gestaltungsplanung für unterschiedliche Bereiche des öffentlichen Raumes wie zum Beispiel Platzgestaltungen oder Straßenraumgestaltungen (s. a. südliche Innenstadt). Bei besonders sensiblen Stadträumen (z.B. historische Altstädte) kann auch über eine Gestaltungssatzung Einfluss auf die Ausgestaltung der Gebäudefassaden, die aus dem öffentlichen Straßenraum sichtbar sind, genommen werden.