Brandmeldeanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Brandmeldeanlage (BMA) dient dazu, Gefahrenmeldungen sicher und unverzüglich an die örtlich zuständige Feuerwehr weiterzuleiten. Hierzu wird in technischen Regelwerken sowie in behördlichen Genehmigungen gefordert, dass die Brandmeldeanlage „an die für die Alarmierung der Feuerwehr zuständige Stelle“ angeschlossen wird.

    Die Feuerwehr der Stadt Eschweiler unterhält eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen. Brandmeldeanlagen können direkt an diese Übertragungsanlage der Feuerwehr angeschaltet werden.

    Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der Brandmeldeanlage sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sind erforderlich, um der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte und unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen zu ermöglichen.

    Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Planung der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen besonders die Auslösung von Falschalarmen unterbinden.

    Die aktuelle Fassung der "Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Stadt Eschweiler " finden Sie hier: