Baulastauskunft

  • Weitere Informationen

    Über die eingetragenen Baulasten kann bei berechtigtem Interesse Auskunft erteilt werden.

    Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kein Antrag erforderlich.

    Die Auskunft kann auf mündliche oder schriftliche Anfrage erteilt werden. Es ist jedoch das berechtigte Interesse (Eigentumsnachweis oder Vollmacht des Eigentümers) nachzuweisen.

  • Hinweise und Besonderheiten

    Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden Gebühren erhoben. Die Gebühren betragen

    • wenn keine Baulast vorliegt je Grundstück 30 €,
    • wenn eine Baulast vorliegt je Grundstück 50,00 €, höchstens aber 150,00 €.

Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner