Denkmalplaketten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Untere Denkmalbehörde verleiht dem Eigentümer oder der Eigentümerin eines Denkmals, falls gewünscht, im Namen der Landesregierung eine Denkmalplakette. Die Denkmalplakette sollte öffentlich sichtbar am Denkmal angebracht werden.

     

     

  • Verfahrensablauf

    Die Denkmalplakette kann vom Eigentümer oder von der Eigentümerin eines Denkmals bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.

    Die Antragstellung kann formlos erfolgen.


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