Vornamen eines Kindes
Leistungsbeschreibung
Bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes werden die Vornamen des Kindes festgelegt. Den oder die Vornamen, die ein Kind bekommen soll, bestimmen die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam. Steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind zu, so hat sie das alleinige Recht zur Vornamensgebung, selbst wenn sie minderjährig ist.
Einem Kind muss mindestens ein Vorname erteilt werden. Mehrere Vornamen können mit einem Bindestrich verbunden werden, wenn sie gemeinsam der Rufname werden sollen.
Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich bei der Wahl der Vornamen frei. Bei der Vornamensgebung ist darauf zu achten, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht und der Vorname des Kindes nicht zu Spott reizt oder negative Assoziationen hervorruft. Vornamen sollen als Vornamen erkennbar sein und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung.
Die Vornamensgebung erfolgt in Verbindung mit der Geburtsbeurkundung beim Standesamt. Ist der Vorname einmal in die Geburtsurkunde eingetragen worden, ist grundsätzlich keine Änderung mehr möglich. Die Eltern sollten also genau darauf achten, dass es sich bei dem einzutragenden Vornamen um die richtige, gewünschte Schreibweise handelt.