Zentrale Dienste, Registratur der Bauordnung (Archivakten)

  • Erforderliche Unterlagen

    Ein Eigentumsnachweis (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszugs und Personalausweises) oder die Vollmacht des Eigentümers sind bei der Einsichtnahme vorzulegen.

  • Verfahrensablauf

    Die Einsichtnahme in Archivakten kann telefonisch oder durch formlose schriftliche Mitteilung beantragt werden.

    Die Gebühr für die Einsichtnahme in die Archivakte beträgt 17,00 € je angefangene halbe Stunde.

    Wenn aus den Archivakten Auszüge gewünscht werden, können diese als Kopien gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von

    • 0,50 € für die ersten 10 Kopien
    • 0,30 € für jede weitere DIN A4-Kopie
    • 0,75 € je DIN A3-Kopie
    • 6,50 € je Lichtpause

    erstellt werden.


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