Arbeitssicherheit
Leistungsbeschreibung
Aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zum Thema Arbeitssicherheit haben sich u.a. das Arbeitsschutzgesetz sowie das Arbeitssicherheitsgesetz entwickelt.
Hieraus ergibt sich, dass bei Kommunen ab einer gewissen Beschäftigtenanzahl neben einem Betriebsarzt auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Behörde bei der Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes unterstützten muss.
Diese Unterstützung umfasst Beratungen der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers, Besichtigungen von Arbeitsplätzen und entsprechende Dokumentation, Maßnahmen zur Prävention, etc.