Abmeldung nach dem Meldegesetz
Leistungsbeschreibung
Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. Dafür ist die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie hier: Wohnungsgeber.pdf, 10 kB
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich vorzulegen. Sofern Sie eine Person mit der Abmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular mit. Das Abmeldeformular steht als Download zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Beantragung, Verfahren
Wenn eine Abmeldung notwendig ist (siehe oben), muss diese grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
Die Abmeldung kann auch schriftlich auf dem Postweg vorgenommen werden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt.
benötigte Unterlagen
Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
Wohnungsgeberbescheinigung
Schriftliche Vollmacht (bei Bevollmächtigung) & Abmeldeformular
Dokumente