Kinderschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft. Dennoch kann es Situationen geben, in denen es Kindern und Jugendlichen schlecht geht und in denen die Fachleute von einer Kindeswohlgefährdung sprechen.

    Allgemein spricht man von einer Kindeswohlgefährdung, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet.

    Sollten Sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen beobachten, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Eschweiler. Während der Dienstzeiten erreichen Sie diese über die Telefonzentrale der Stadtverwaltung unter der Nummer 02403/71-0.

    Im Notfall und bei akuter Gefahr für Kinder und Jugendliche steht Ihnen zudem außerhalb der Sprechzeiten der Bereitschaftsdienst der Stadt Eschweiler zur Verfügung. Über die Telefonnummer der Zentrale der Feuer- und Rettungswache, 02403/ 95170, erhalten Sie Informationen, wie dieser zu erreichen ist.

    Bei akuter Gefährdung oder bei Gefahr im Verzug können Sie alternativ auch die Polizei über die Telefonnummer 110 informieren.

    Über die Emailadresse kinderschutz@eschweiler.de haben Sie zudem die Möglichkeit per Mail Anhaltspunkte bei Kindeswohlgefährdung zu benennen. Wichtig ist es dabei, dass Sie so präzise wie möglich Ihre Anhaltspunkte beschreiben (wann, wo, was, wie oft). Alternativ können Sie auch das online bereit gestellte Formular (Download) nutzen und dieses per Email an die o. g. Adresse oder per Fax (02403/71-577) übersenden. Bitte beachten Sie, dass diese Meldungen erst am nächsten Werktag bearbeitet werden.

    Für Fachkräfte

    „Insoweit erfahrene Fachkraft“ - Beratung bei Hinweisen zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung

    Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich zu tun haben, haben zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen Anspruch auf Beratung durch eine speziell geschulte Fachkraft, die sogenannte "Insoweit erfahrene Fachkraft".

  • Dokumente

  • Verfahrensablauf

    Sie finden hier unter "Onlinedienstleistungen" ein Formular, das Sie nutzen können um (anonym) eine Meldung abzugeben.


Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner