Brandsicherheitswache
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist (§ 7 Abs. 1 FSHG).
Baurechtliche Vorschriften - insbesondere die Vorschriften der Versammlungsstätten-Verordnung NW - sind dabei zu beachten.Beantragung, Verfahren
Der Vordruck "Veranstaltungsdatenblatt" zur Anzeige entsprechender Veranstaltungen ist im Bürgerbüro und an der Information im Rathausfoyer erhältlich. Der Formulardatensatz steht Ihnen ebenfalls als PDF zum Download zur Verfügung.
benötigte Unterlagen
Je nach Art oder Größe der Veranstaltung sind weitere Unterlagen notwendig. Hierüber werden Sie bei Einreichung des Veranstaltungsdatenblattes oder nach Prüfung des Antrages von der zuständigen Dienststelle informiert.