Unterhaltsvorschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Unterhaltsvorschuss nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen - Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) - kann auf Antrag gewährt werden für Kinder, die

    • in Eschweiler bei einem ihrer Elternteile leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
    • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.

    Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen?

    Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben alle Kinder unter 18 Jahren, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben.  

    Zeitraum der Unterhaltsvorschussleistung

    Die Unterhaltsleistung endet spätestens, wenn Ihr Kind 18 Jahre alt wird.

    Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen ab 01.01.2024

    • für Kinder unter 6 Jahren monatlich 230,00 €
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 301,00 €
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 395,00 €

    Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils und Waisenrenten werden auf diese Beträge angerechnet.

    Kontaktdaten

    unterhaltsvorschuss@eschweiler.de

    Fax: 02403 60999 761

     

    Ansprechpartner/innen für alleinerziehende Elternteile:

    Buchstaben: A, B, C, K, T, U, V

    Herr Tomaszewski, Zimmer-Nr.: 235, Tel.: 02403/71-267

    Buchstaben: F, H, I, J, L, M, N, Sch, Z

    Frau Koch; Zimmer-Nr.: 235; Tel.: 02403/71-379

    Buchstaben:  D, E, G, O, Ö, P, Q, R, S, St, W, X, Y

    Frau Schmidt, Zimmer-Nr.: 236; Tel.: 02403/71-622

     

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