Veranstaltungsräume, Anmietung von
Leistungsbeschreibung
Vereine und Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, für geplante Veranstaltungen städtische Räume (Schulaulen, Mehrzweckhallen, Turnhallen pp.) anzumieten. Für die Bereitstellung der Räume werden Nutzungsentgelte erhoben, deren Höhe durch Beschluß des Rates der Stadt Eschweiler festgelegt wurde.
Bei Vereinen ist das zu zahlende Nutzungsentgelt abhängig von der Höhe des bei der Veranstaltung erhobenen Eintrittsgeldes. Bei gewerblichen Veranstaltungen werden zusätzlich zum Nutzungsentgelt Energiekosten in Rechnung gestellt, die anhand des tatsächlichen Energieverbrauches berechnet werden.
Neben den vorgenannten Räumen können auch Schulhöfe (z. B. für Sommerfeste) angemietet werden, sofern dies den schulischen Interessen nicht entgegensteht und die jeweilige Schulleitung hierzu ihr Einverständnis erklärt.
Erforderliche Unterlagen
Fügen Sie dem schriftlichen, formlosen Antrag zusätzlich den ausgefüllten Vordruck , sowie einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (in Kopie) bei. Das Formular steht Ihnen als pdf-Datei zum Download Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Bereitstellung eines Raumes bzw. Schulhofes ist formlos bei der u.a. Dienststelle zu stellen. Der Antrag muss neben dem Termin der Veranstaltung auch die Auf- und Abbauzeiten, die Art der Veranstaltung, sowie die Höhe des Eintrittsgeldes enthalten.