Bebauungsplanauskunft
Leistungsbeschreibung
Vor Beginn jedes Bauvorhabens (ob Haus, Garage oder Wintergartenanbau) sollten Sie oder Ihr Architekt sich schon in der Planungsphase bei der Stadt Eschweiler nach den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Ihr Grundstück erkundigen. Die bauliche und sonstige Nutzung jedes einzelnen Grundstückes wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) ggf. zusammen mit weiteren kommunalen Satzungen ( Flächennutzungsplan , Bebauungspläne, etc.) geregelt.
Zu den unten genannten Öffnungszeiten erhalten Sie im Zimmer 447a planungsrechtliche Auskünfte zu den Grundstücken in Eschweiler Stadtgebiet sowie Einsicht in den aktuellen Flächennutzungsplan (FNP 2009) und die rechtskräftigen Bebauungspläne.
Während der Dienststunden können Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Mitarbeitern über die laufenden Bebauungsplanverfahren informieren.In diesen Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes werden alle Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und der öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB aufgefordert ihre Bedenken und Anregungen zu den Planungen zu äußern. Die Termine der jeweiligen Verfahren werden regelmäßig im Amtsblatt der Stadt Eschweiler veröffentlicht und die Entwürfe der Bebauungspläne im
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich sind keine Unterlagen erforderlich.
Verfahrensablauf
Anfragen / Auskunftsersuchen können mündlich (persönliche Auskunft, Telefon) oder schriftlich (Brief, Email, Fax) gestellt werden. (Bei einer schriftlichen Auskunft können Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Eschweiler anfallen.)
Außerhalb der Sprechzeiten können Auskünfte nur hinsichtlich laufender Bebauungsplanverfahren (Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) erteilt werden.