Inklusion
Leistungsbeschreibung
Das Jugendamt Eschweiler steht für einen erweiterten Inklusionsbegriff als Haltung, Leitbild, bzw. Handlungsmaxime. Inklusion in der Jugendhilfe bedeutet dabei die vollständige Öffnung der Angebote für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Sprache, Behinderung, sozioökonomischem Hintergrund, Religion, (politischer) Anschauung oder sexueller Identität. Dieser weitgehende Ansatz schließt nicht aus, pädagogisch begründete exklusive oder separierende Methoden anzuwenden, beispielsweise für notwendige geschlechtshomogene oder altersgruppenspezifische Konzepte.
Behinderung wird dabei als Abweichung von der Gesundheit in der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren gesehen, die wiederum dann in der Kausalität Kinder und Jugendlichen an einer gleichberechtigten Teilhabe hindern. Ziel aller Jugendhilfemaßnahmen ist es daher, diese einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in den Blick zu nehmen und Lösungen anzubieten.
Die Aufgabe des Inklusionskoordinators ist es u.a., die Angebote der Jugendhilfe im Sinne der Inklusion zu begleiten, zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Dabei gilt es die multiprofessionellen Kooperationspartner (Schule, Therapeuten, Kinder- und Jugendpsychologen etc.) miteinander zu vernetzten um die Jugendhilfeangebote im Sinne des inklusiven Prozesses qualitativ und organisatorisch zu optimieren. Die Mittel aus der sogenannten Inklusionspauschale (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.Juli 2014 –GV.NRW. S. 404 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 08.07.2016 –GV.NRW.S. 1160), werden durch den Inklusionskoordinator gezielt eingesetzt und verwaltet.