Dienstwohnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Dienstwohnungen der Stadt Eschweiler erfolgt die Festsetzung des örtlichen Mietwerts und des Heizkostenbeitrages sowie die Anpassung der Dienstwohnungsvergütung und des geldwerten Vorteils. Bei Bedarf werden Mietminderungsansprüche festgesetzt und berechnet. In vielen Fällen kann durch die Beauftragung von Kleinstreparaturen eine Schadensbehebung erfolgen.

    Beantragung, Verfahren

    Die Bewohner von Dienstwohnungen und sonstige Anspruchsberechtigte können sich formlos mit ihrem Anliegen an die zuständige Stelle wenden.

    benötigte Unterlagen

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Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner