Ausnahmen von Regelungen der Straßenverkehrsordnung
Leistungsbeschreibung
Die Ordnungsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen.
Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet immer eine abschließende Auflistung von Inhalten und Auflagen.
Das betrifft z. B. folgende Anliegen:
- Ausnahmen von Halt- und Parkverboten
- Ausnahmen von den Vorschriften zur Straßenbenutzung
- Ausnahmen von Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeugen und Ladung
- Ausnahmen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (z. B. Gerüste und Baucontainer)
- Schwertransporte
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Beantragung, Verfahren
Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte formlos an die u. a. Ansprechpartner.