Alkoholausschank

  • Leistungsbeschreibung

    Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Vereinsfeste, Pfarrfeste, Schützenfeste, Straßenfeste, Stadtfeste usw.) bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, bedürfen einer gebührenpflichtigen Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 Gaststättengesetz.

    Beantragung, Verfahren

    Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zu senden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

    Die Gebühr beträgt für:

    • Ausschankwagen: 30,00 €
    • Ausschank im Vereinsheim, Aula, Pfarrheim u. ä.: 60,00 €
    • Ausschank in Zelten: 200,00 €

    Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader installiert sein.

    benötigte Unterlagen

    Keine