Beiträge OGS
Kurzbeschreibung
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren, die Sie für einen OGS-Platz zahlen müssen.
Leistungsbeschreibung
Wie berechnen sich die Gebühren?Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Elternbeitragssatzung (OGS-Satzung, siehe Downloadbereich).Maßgebend ist das Brutto-Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip.Wie hoch sind die Gebühren?
Die Höhe der Gebühren finden Sie in der Satzung (siehe Downloadbereich) oder in der Übersicht über die Elternbeitragsstabellen (im Downloadbereich).
Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Gebühren enthalten. Sie müssen zusätzlich bezahlt werden. Fragen hierzu beantwortet das Sekretariat Ihrer Schule!
Gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.
Die häufigsten Fragen wurden im Dokument
"510_FAQ Elternbeiträge Eschweiler..."
für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Für Fragen darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Elternbeitragswesens gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Dokumente
Erforderliche Unterlagen
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen kann auf dieser Seite bequem online eingereicht werden.
Informationen mit personenbezogenen Daten sind per E-Mail datenschutzrechtlich problematisch. Kommunikationswege im E-Mail-Verkehr sind teilweise unverschlüsselt und somit nicht abhörsicher. Deshalb erhalten Sie per E-Mail lediglich eine Statusbenachrichtigung zu Ihrer Anfrage. Details können erst über den beigefügten Link im Portal und nach vorheriger Anmeldung abgerufen werden. Die Kommunikation über das Portal ist SSL-verschlüsselt und findet direkt zwischen Ihrem Endgerät und dem Server der Stadtverwaltung statt. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist nach aktuellem Stand der Technik abhörsicher.
Die Registrierung lohnt sich! Zum Schutz Ihrer Daten!
Möchten Sie es in Papierform einreichen, können Sie auch das Formular (VBE) im Bereich Dokumente herunterladen und ausdrucken.
Für Fragen und die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Weitere Informationen
Für die erstmalige Antragstellung oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (Trennung, Heirat etc.) benutzen Sie bitte das VBE-Formular oder das Online Formular "Erklärung zum Elterneinkommen". Hier werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
Bitte vermerken Sie im Betreff den Namen der OGS die Ihr Kind besucht.
Hinweise und Besonderheiten
Die häufigsten Fragen wurden im Dokument FAQ für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihren getätigten Zahlungen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Kolleg*innen der Abteilung für Zahlungsabwicklung auf. Das Formular für den Lastschrifteinzug finden Sie auch hier im Downloadbereich.
Für Fragen stehen Ihnen die u.a. Sachbearbeiter zur Verfügung.
Für die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular (im Bereich Online-Dienstleistungen).
Verfahrensablauf
Anmeldung zur Teilnahme an den Einrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztagebetrieb an Grundschulen erfolgt in der Regel in der betreffenden Schule. Mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung kommt das Benutzungsverhältnis zustande. Die Daten werden an das Jugendamt weitergeleitet
Das Formular "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" (VBE) wird vom Jugendamt verschickt. Es kann auch im Downloadbereich heruntergeladen oder im Bereich Online-Dienstleistungen am PC ausgefüllt und abgesendet werden.
Alle Angaben in dem Formular „Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen“(VBE) sind durch Belege nachzuweisen. Ihre Einkommensangaben werden regelmäßig überprüft. Sollte das prognostizierte Einkommen nicht zutreffen, können rückwirkend Korrekturen des Beitragsbescheides erfolgen und u.U. eine Nachzahlung von Elternbeiträgen für mehrere Monate gefordert werden.
Gemäß § 6 der Elternbeitragssatzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.