Niederschlagswasserüberprüfungen

  • Leistungsbeschreibung

    Zum 01.01.1996 wurde der getrennte Gebührenmaßstab für die Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) bei der Stadt Eschweiler eingeführt.

    Grundlage für die Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Größe der befestigten und bebauten Flächen, von denen Niederschlagswässer direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen können. Diese Flächen werden grundsätzlich im Wege der Selbsterklärung von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke ermittelt, wobei sich die Stadt Eschweiler eine Überprüfung der Angaben vorbehält.

    Werden Bauten errichtet oder wird die Größe der befestigten und/oder bebauten Flächen verändert, so hat der Gebührenpflichtige die Größe der Flächen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Anlagen der Stadt anzuzeigen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Soweit eine Empfangsvollmacht für die Bescheide (zum Beispiel für Steuerberater) bestehen soll, ist diese schriftlich vorzulegen oder zuzusenden.

  • Verfahrensablauf

    Nach Fertigstellung sind die Veränderungen formlos bei einer persönlichen Vorsprache oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) der Abteilung Steuern und Abgaben der Stadt Eschweiler mitzuteilen.


Zuständige Dienststellen

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