Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten

  • Leistungsbeschreibung

     
  • Rechtsgrundlagen

    Gemäß § 10 der "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)" hat die Bauordnungsabteilung der Stadt Eschweiler als Bauaufsichtsbehörde Sonderbauten in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die vorgeschriebenen zeitlichen Abstände der Prüfungen und die verschiedenen Sonderbauten sind im § 10 der PrüfVO NRW aufgeführt.

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für die wiederkehrende Prüfung benötigt werden, wird Ihnen von der Bauordnungsabteilung mitgeteilt.

  • Verfahrensablauf

    Der Termin für die wiederkehrende Prüfung wird Ihnen von der Bauordnungsabteilung mitgeteilt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur wiederkehrenden Prüfung haben, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.


Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner