Beihilfen nach der Beihilfeverordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beihilfestelle der Stadt Eschweiler bearbeitet die Anträge zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamten und Ruhestandsbeamten (w/m/d).

    Beihilfeberechtigt sind in Einzelfällen auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bei der Stadt Eschweiler mindestens seit dem 01.01.1999 ununterbrochen fortbesteht.

    Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.


Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner