Beihilfen nach der Beihilfeverordnung
Leistungsbeschreibung
Die Beihilfestelle der Stadt Eschweiler bearbeitet die Anträge zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamten und Ruhestandsbeamten (w/m/d).
Beihilfeberechtigt sind in Einzelfällen auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bei der Stadt Eschweiler mindestens seit dem 01.01.1999 ununterbrochen fortbesteht.
Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.