Umzüge (Festumzüge u. ä.)
Leistungsbeschreibung
Umzüge und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt ist, bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO.
Beispiele für traditionell stattfindende Umzüge sind Prozessionen, Karnevals-, Schützen- und St. Martinszüge. Auch Autocorsos, Oldtimerrallys und ähnliche Veranstaltungen stehen danach unter dem Genehmigungsvorbehalt des Ordnungsamtes.
Anträge zur Durchführung eines Umzuges beziehungsweise entsprechender Veranstaltung sind möglichst frühzeitig einzureichen, da vor der Genehmigung eventuelle Fragen der Verkehrsführung und Absicherung der Teilnehmer geklärt werden müssen. Es wird auch in jedem Fall die Polizei als die für den fließenden Verkehr zuständige Behörde angehört.
Beantragung, Verfahren:
Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:-
Anlass der Veranstaltung
-
Geplanter (Zug-)Weg
-
Datum, Uhrzeit und Dauer
-
Geschätzte Anzahl der Teilnehmer
-
Auflistung etwaiger Fahrzeuge und Wagen, die mitgeführt werden sollen.
Die Genehmigung für einen Umzug beziehungsweise eine entsprechende Veranstaltung wird mit Auflagen und Bedingungen versehen, die für den ordnungsgemäßen Ablauf erforderlich sind. Für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften und die Befolgung der Auflagen und Bedingungen einer entsprechenden Genehmigung ist der Veranstalter verantwortlich.
Eine vorherige telefonische Abklärung beim Ordnungsamt bei außergewöhnlichen Vorhaben oder größeren Veranstaltungen vereinfacht die Abwicklung bei allen Beteiligten und wird deshalb ausdrücklich angeboten und empfohlen.
Benötigte Unterlagen:
Der Antrag nach § 29 Abs. 2 StVO auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung eines Umzuges, ist als Download im pdf-Format verfügbar. Zum Ansehen und Ausdrucken des Vordrucks ist das kostenlos im Internet erhältliche Programm Acrobat Reader erforderlich.-
Online-Dienste