Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendamt berät und unterstützt neben seinen primären Aufgaben Bürgerinnen und Bürger auch in den folgenden Bereichen:

    • Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder des Jugendlichen
    • Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht verheirateter Kinder betreuender Mütter oder Väter nach § 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch
    • Abgabe einer Sorgerklärung
    • Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen junger Volljähriger bis 21 Jahren

    Wichtig: Die Beratung und Unterstützung des Jugendamts beinhaltet keine Vertretung im Prozess- bzw. Gerichtsverfahren.

    Weitere Informationen zu den folgenden Themen stehen Ihnen als Informationsblätter auch zum Download zur Verfügung:

    Die Informationsblätter stehen im pdf-Format zur Verfügung. Zum Ansehen und/oder Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das Programm Adobe Reader installiert sein. Dieses Programm erhalten Sie kostenlos im Internet.

    Beantragung, Verfahren

    Bei einem Gespräch im Jugendamt können Sie sich eingehend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin bei einer der zuständigen SachbearbeiterInnen.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    • evtl. vorhandene Unterhaltstitel (Urkunden, Vergleiche, Beschlüsse über den Unterhalt)
    • evtl. Nachweis über den Inhaber der elterlichen Sorge
    • evtl. Geburtsurkunde des Kindes
  • Weitere Informationen

    Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Informationen zur Höhe des Unterhalts sind unter folgendem Link zu finden:

    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/

    Zur Berechnung des Unterhalts gelten für Eschweiler die vom Oberlandesgericht Köln veröffentlichten Leitlinien, welche unter nachstehendem Link zu finden sind:

    http://www.olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/index.php