Grundstücksteilung
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlagen
Zur Teilung von Grundstücken in mehrere Flurstücke (Parzellen) ist eine Bodenverkehrsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 bzw. bei unbebauten Grundstücken ein Zeugnis nach §§ 7 BauO NRW bzw. 20 BauGB erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Vordrucke werden bei der Bauordnung vorgehalten und können dort geholt bzw. angefordert werden. Der Antrag kann vom Grundstückseigentümer selbst oder über eine/n öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in gestellt werden, die ebenfalls die Vordrucke vorhalten.
Dem Antrag ist ein Lageplan mit Eintragung der Teilungslinie(n) beizufügen.Weitere Informationen
Im Falle der Genehmigungsfähigkeit der Grundstücksteilung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € bis 250,00 € fällig.