Denkmalförderung
Leistungsbeschreibung
Zurzeit bestehen folgende Möglichkeiten der Denkmalförderung:
1. Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
2. Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
3. Förderung der NRW-Stiftung
Verfahrensablauf
1. Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist weitestgehend von einer Zuschußförderung auf eine Kreditförderung umgestellt worden. Informationen über die neue Denkmalförderung erhalten Sie beim Service-Center der NRW-Bank, Telefon 021191741-4800. Weitere Informationen, Formulare, Merkblätter usw. können unter www.nrwbank.de/baudenkmäler abgerufen werden.
Darüber hinaus bewilligt die Bezirksregierung Köln direkte Landeszuschüsse für bedeutende Denkmäler wie den Aachener und den Kölner Dom, aber auch - auf entsprechenden Antrag - für erforderliche denkmalpflegerische Maßnahmen an sonstigen privaten oder kirchlichen Denkmälern,
- die gegenüber normaler Bauunterhaltung einen unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand mit sich bringen,
- die nicht durch eine wirtschaftliche Nutzung finanziert werden können, wie etwa Brunnen, Windmühlen, Wegekreuzen etc.,
- die nicht steuerlich geltend gemacht werden können.
Den Link zum Online-Antrag für die Denkmalförderung finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/bauen-und-baufoerderung/denkmalschutz-und-foerderung unter dem Stichwort "Denkmalförderung".
2. Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Informationen über die Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erhalten Sie unter www.denkmalschutz.de.
3. Förderung der NRW-Stiftung
Informationen über die Denkmalförderung der NRW-Stiftung erhalten Sie unter www.nrw-stiftung.de.
Weitergehende Informationen zur Denkmalförderung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, kommunales, Bauen und Digitalisierung NRW: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalfoerderung