Denkmalliste

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 23 Denkmalschutzgesetz sind Baudenkmäler und Gartendenkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Bodendenkmäler und Denkmalbereiche sowie
    Welterbestätten und ihre Pufferzonen sind nachrichtlich in die Denkmalliste einzutragen. Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde beantworten Ihnen gerne eventuelle Fragen zur Denkmalliste.

    Die Denkmalliste der Stadt Eschweiler (Teil A und B) steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken der Liste muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

  • Erforderliche Unterlagen

    Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste formlos stellen. Hilfreich für die Erstellung des für die Eintragung notwendigen Gutachtens sind genaue Angaben wie Adresse und Flurstücksbezeichnung, alte Pläne oder Fotos und alles, was sie über die Entstehung und Geschichte wissen.

  • Verfahrensablauf

    Die Eintragung eines Bau- oder Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler erfolgt auf Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland oder des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder seitens der Denkmalbehörde der Stadt Eschweiler.


Zuständige Dienststellen

Ihre Ansprechpartner