Lastschrifteinzug

  • Leistungsbeschreibung

    ..keine Lasten mehr durch den Lastschrifteinzug

    Sie können Ihre Zahlungen schnell und bequem mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erledigen.

    Dabei erteilen Sie der Stadt Eschweiler die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos per Lastschrift einzuziehen.

    Für Sie hat dieses Verfahren folgende Vorteile:

    • die Überwachung von Zahlungsterminen entfällt
    • soweit Ihr Konto die nötige Deckung aufweist, haben Sie keine Folgen zu erwarten, die gewöhnlich bei einer verspäteten Zahlung entstehen

    Auch bei der Abteilung für Zahlungsabwicklung wird die Arbeit durch das Lastschriftverfahren erleichtert.

    Wichtig:
    Sie können für die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bzw. Abgaben, wie z.B. Verpflegungskosten, Kindergartenbeiträge, Elternbeiträge, Grundbesitzabgaben oder Fehlbelegabgabe, am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.

  • Dokumente

  • Verfahrensablauf

    Die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats (ehemals Einzugsermächtigung) muss schriftlich erfolgen, da sie vom Zahlungspflichtigen unterschrieben werden muss. Telefonische Anmeldungen können daher leider nicht entgegen genommen werden.

    Die Abteilung für Zahlungsabwicklung stellt zu diesem Zweck einen Vordruck zur Verfügung, der hier zum Download bereitsteht. Bitte drucken Sie den Vordruck aus und senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat an die Abteilung für Zahlungsabwicklung zurück.

    Der Vordruck steht Ihnen als pdf-Datei zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieses Formulars ist das kostenlose Programm Adobe Reader (ab Version 8.0) erforderlich.

    Selbstverständlich können Sie die von Ihnen erteilte Ermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder zurückziehen.

    SEPA (Single Euro Payments Area)

    Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Startseite unter "Aktuelles".