Ladestationen für Elektroautos
Die Zahl der Elektroautos und Plug-in-Hybride auf Eschweilers Straßen nimmt kontinuierlich zu, und damit auch der Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Derzeit stehen in Eschweiler etwa 25 öffentlich zugängliche Ladesäulen (knapp 50 Ladepunkte) zur Verfügung - davon ca. 12 Schnellladepunkte (DC-Laden). Da zu erwarten ist, dass der Bedarf an e-Ladeinfrastruktur (LIS) weiter steigt, sollen in naher Zukunft weitere Lademöglichkeiten errichtet werden.
Die Stadt Eschweiler hatte im Jahr 2022 die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes in Auftrag gegeben, in welchem die aktuellen und zukünftigen Bedarfe an LIS im Eschweiler Stadtgebiet ermittelt, geeignete Standorte identifiziert sowie Umsetzungsmöglichkeiten zum Ausbau öffentlicher LIS entwickelt wurden.
Neben dem Bedarf öffentlicher Ladesäulen wird prognostiziert, dass ein Großteil der Ladevorgänge im privaten Bereich und auf halb-öffentlichen Parkplätzen von Discountern und Unternehmen stattfinden wird. Für den Ausbau von LIS auf halb-öffentlichen und privaten Flächen hat die Stadt keine direkte Einflussmöglichkeit. Es besteht jedoch auch für diese Standorte die Notwendigkeit, planungs- sowie denkmalschutzrechtliche Genehmigungen bei der Stadt Eschweiler einzuholen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur. Hierfür wurde das sogenannte Deutschlandnetz ausgeschrieben, mit dem eine Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur sichergestellt werden soll. Für Eschweiler ist ein sogenannter „Schnelllade-Hub“ mit 12 Schnellladepunkten im Innenstadtbereich vorgesehen. Die Umsetzung dieses Lade-Hubs soll schnellstmöglich erfolgen.
Sie möchten sich erkundigen, wo in Eschweiler potenzielle Standorte für e-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen angedacht sind oder wollen sich als Betreiber*in einer oder mehrerer Ladesäulen bei der Stadt Eschweiler anbieten? Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Wo kann ich mein e-Auto in Eschweiler aufladen?
Eine Übersicht der bestehenden Ladestationen (Normal- und Schnellladen) finden Sie im „Stromtankstellenverzeichnis“ von GoingElectric.
Wie lange darf ich mit meinem e-Auto auf einem Parkplatz (mit und ohne Ladestation) in Eschweiler parken?
Mit einem als e-Auto gekennzeichneten Pkw dürfen Sie 2 Stunden kostenfrei in Eschweiler parken. Die Parkdauer ist mit der Auslage der Parkscheibe anzuzeigen. Danach muss die in der „Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Eschweiler“ aufgeführte Gebühr (unter III.5) beglichen werden.
Wie kann ich an den Ladestationen bezahlen?
Der genutzte Strom aus einer Ladestation wird meist im Rahmen eines zuvor abgeschlossenen Vertrags oder mit Hilfe einer Ladekarte (RFID-Karte) oder App beglichen. Auf der Seite von GoingElectric finden Sie für jede Ladestation weiterführende Informationen.
Wo ist die Errichtung neuer e-Ladestationen in der Stadt Eschweiler geplant?
Für Eschweiler ist die Versorgung aller Stadtteile mit öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur geplant. Aktuell werden zahlreiche Standorte geprüft. Diese werden dann im sogenannten „FlächenTool“ der NOW GmbH für mögliche Betreiberfirmen angeboten. Einen Überblick über die geplanten Standorte finden Sie demnächst hier.
Gibt es in Eschweiler auch Schnellladestationen?
In der Stadt Eschweiler gibt es aktuell – neben den 37 Normalladepunkten – auch 12 Schnellladepunkte (DC-Laden). Diese befinden sich unter anderem entlang der Autobahn A4 an der Tankstelle Aachener Land sowie an der Aral-Tankstelle Rue de Wattrelos. Mehr dazu unter GoingElectric . Die Einrichtung weiterer 12 Schnellladepunkte ist im Rahmen des „Deutschlandnetzes“ für den Innenstadtbereich vorgesehen.
Ich habe keine eigene Garage. Darf ich zur Aufladung meines e-Autos kurzfristig ein Kabel über den Bordstein legen?
Das Verlegen von Leitungen auf, über oder unter dem Gehweg ist nicht zulässig. Das Kabel würde eine Stolpergefahr darstellen und damit die barrierefreie Benutzung des Gehwegs für Zufußgehende beeinträchtigen.
Darf ich den Strom aus einer e-Ladesäule/Wallbox auf meinem privaten Grundstück verkaufen?
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für e-Autos müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind Betreiber*innen zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte können mit Einwilligung der Betreiber*innen auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Was gilt es für gewerbliche Betreiber*innen von e-Ladeinfrastruktur (auch auf privaten Flächen!) zu beachten?
Nach § 62, Abs. 4 b) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2018 zählen zu den verfahrensfreien Bauvorhaben „bauliche Anlagen, die […] der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität […] dienen, wie Transformatoren-[…]stationen, bis 20 m² Grundfläche und 5 m Höhe“.
Obgleich demnach der Aufbau von e-Ladeinfrastruktur bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei ist, müssen für diese jedoch ggf. Genehmigungen beim Planungsamt der Stadt Eschweiler sowie bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. In Einzelfällen kann das Bauvorhaben gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans verstoßen oder es können die Belange eines Bau- oder Bodendenkmals berührt sein.
Daher wird Ihnen dringend empfohlen, schon frühzeitig in der Planungsphase Kontakt zur Abteilung für Planung- und Denkmalpflege der Stadt Eschweiler aufzunehmen:
- für planungsrechtliche Fragen an bauleitplanung@eschweiler.de oder telefonisch unter 02403/71-638
- für denkmalrechtliche Fragen an denkmal@eschweiler.de oder telefonisch unter 02403/71-578
Gibt es Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von einem e-Auto und/oder für Ladeinfrastruktur (Wallboxen etc.)?
Am 26. September 2023 startete das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angekündigte Förderprogramm zur Energieerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohnhäusern können einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes e-Auto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Für das neue Förderangebot stehen bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr zum Förderprogramm finden Sie unter www.kfw.de/442