Kommunale Wärme(leit)Planung

Für die Zukunft der Wärmeversorgung in Eschweiler

Kommunale Wärmeleitplanung


Wärme oder genauer gesagt der Bedarf an Wärme begegnet uns quasi überall in unserem Alltag. Wir benötigen Wärme oft direkt, beispielsweise, wenn wir es in unseren Räumen angenehm haben möchten oder warmes Wasser beim Duschen benötigen. Häufig merken wir aber gar nicht, wo Wärmeenergie notwendig ist. So z.B. in der Produktion, wo teilweise sehr hohe Temperaturen erforderlich sind, wie etwa bei der Stahl- oder Lebensmittelherstellung. Diese drei Bereiche (Raumwärme, Heißwasser und Prozesswärme) bilden zusammen unseren gesamten Wärmebedarf.

Aber wie sieht die Situation der Wärmeversorgung in Eschweiler momentan aus? In Zahlen zeigen die drei folgenden Diagramme ein paar wichtige Kennzahlen:

Abb. 1




Der Anteil der Wärme an der gesamten benötigten Endenergie in Eschweiler liegt aktuell bei 66 %, und ist damit um ein Vielfaches größer als der Strombedarf (Abb. 1). 





Abb. 2




Abb. 3

Mit etwa 40 % wird der größte Teil der Endenergie von den Haushalten in Eschweiler verwendet, gefolgt von Gewerbe, Handel & Dienstleistungen (GHD) mit 33 % und dem Mobilitätsbereich mit 21 %. Die Industrie (4 %) und öffentliche Einrichtungen (2 %) haben dagegen deutlich kleinere Anteile (Abb. 2). 






Die Erzeugung der Wärme geschieht aktuell mit 97 % noch fast ausschließlich über fossile Energieträger. Lediglich 3 % der Wärme stammt derzeit aus erneuerbaren Energien  (Abb. 3).





Wärme spielt also eine sehr große Rolle, wenn es um unsere Energieversorgung in Eschweiler geht. Daher ist es nur logisch, dem Thema Wärmeversorgung mehr Aufmerksamkeit zu widmen, damit auch in Zukunft sicher, bezahlbar und nachhaltig in Eschweiler geheizt werden kann. Die Zukunft der Wärmeversorgung ist ein wichtiges und komplexes Thema, daher braucht es einen guten Plan. Diesen soll eine Kommunale Wärmeplanung liefern, weshalb die Stadt Eschweiler auf diesem Weg den ersten Schritt macht und erstmalig eine Kommunale Wärmeleitplanung erstellen lässt. Das Ziel ist es, herauszufinden, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet besonders gut geeignet ist. 

Diese Internetseite versorgt Sie mit den notwendigen Informationen über die Erstellung der Kommunalen Wärmeleitplanung in Eschweiler. Unter diesem Text finden Sie einen Informationsbereich, der Antworten auf verschiedene Fragen zum Projekt gibt. Auf der rechten Seite befinden sich außerdem Verlinkungen zu weiteren Informationsangeboten. Diese Seite wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Schauen Sie also gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorbei.


Häufig gestellte Fragen

  • 1 Wärmeplanung? Wärmeleitplanung? Was ist das und wo ist der Unterschied?

    Kurze Antwort: Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit der die zukünftige Wärmeversorgung in einer Kommune entwickelt werden soll. Die Kommunale Wärmeleitplanung ist ein Teil der Kommunalen Wärmeplanung und beschäftigt sich mit ganz grundsätzlichen Aspekten der Wärmeversorgung in Eschweiler, die für das gesamte Stadtgebiet relevant sind. Diese hohe Betrachtungsebene bedingt, dass die Wärmeleitplanung sich nicht detailliert mit kleinräumigen Gegebenheiten beschäftigen kann.


    Ausführliche Antwort: Für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung braucht die Kommune einen guten und vorausschauenden Plan, denn es gibt viele verschiedene Aspekte zu beachten und Fragen zu klären. Gleichzeitig müssen die verschiedenen Einzelentwicklungen im Wärmebereich, die bereits stattfinden oder stattfinden sollen, aufeinander abgestimmt werden, damit sie am Ende zueinander passen.

    Um sicherzustellen, dass alles passt, müssen die verschiedenen Betrachtungsebenen der Wärmeversorgung ganzheitlich berücksichtigt werden: Von der umfassenden, aber weniger detaillierten Ebene des gesamten Stadtgebiets über die Stadtteile hin zu einzelnen Quartieren oder Straßenzügen - je kleiner das betrachtete Gebiet, desto größer der Detailgrad und die Genauigkeit. So kann aus den Informationen, die auf der Ebene des gesamten Stadtgebiets vorliegen (zum Beispiel wo sich Industrie- oder Gewerbegebiete mit höherem Wärmebedarf befinden), eine schlüssige Versorgung mit Wärme auf den darunterliegenden Ebenen geplant werden. Dieser Gesamtprozess wird Kommunale Wärmeplanung genannt. 

    Da die Betrachtungsebenen dabei unterschiedlich sind, sind auch die verschiedenen Ergebnisse und Pläne unterschiedlich. So kann es beispielsweise für ein Quartier ein Wärmeversorgungskonzept geben, bei dem verschiedene Wärmequellen gelistet werden, mit denen das Quartier versorgt werden soll. Oder aber es gibt einen Netzplan für ein Wärmenetz in einer Straße, der genau beschreibt, wo die Rohre des Netzes liegen sollen. 

    Die Kommunale Wärmeleitplanung ist genau wie ein Wärmeversorgungskonzept oder ein Netzplan ein Teilstück des Gesamtprozesses „Kommunale Wärmeplanung“. Bei der Wärmeleitplanung wird das gesamte Stadtgebiet berücksichtigt. Da das betrachtete Gebiet so groß ist, ist der Detailgrad der Untersuchungen eher gering. Ein Ergebnis der Wärmeleitplanung ist zum Beispiel eine Empfehlung für den groben Entwurf von Gebieten in der Stadt, in denen eine Versorgung über Wärmenetze sinnvoll wäre. Etwas so Genaues, wie beispielsweise ein Netzplan mit der Angabe, wo genau die Rohre der Wärmenetze liegen würden, ist für eine Wärmeleitplanung viel zu detailliert und daher nicht Teil der Ergebnisse.

  • 2 Warum macht die Stadt das?

    Kurze Antwort: Damit wir alle in Eschweiler in Zukunft sicher und bezahlbar heizen können. Dafür ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung so verbessert wird, dass wir keine fossilen Energieträger mehr benötigen. Es braucht einen guten Plan, damit dieser Prozess möglichst günstig und effizient ablaufen kann. Die Kommunale Wärmeleitplanung liefert viele Informationen, die für einen guten Plan notwendig sind. Das Thema ist so wichtig, dass es mit dem Wärmeplanungsgesetz ein Gesetz gibt, dass den Kommunen für die Erstellung der Wärmeleitplanungen den Rücken stärkt, unter anderem, indem es vorgibt, dass flächendeckend Wärmeleitplanungen erstellt werden müssen.


    Ausführliche Antwort: Dass aktuell nahezu der gesamte Wärmebedarf noch fossil gedeckt wird, bedingt eine große Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus anderen Weltregionen und von Turbulenzen auf den Weltmärkten. Die möglichen Konsequenzen in Form von unsicheren Versorgungsketten, steigenden Preisen und starken Kostenspitzen sind uns allen in den vergangenen Jahren deutlich vor Augen geführt worden. Hinzu kommt, dass fossile Energieträger endlich sind und der Abbau dadurch immer aufwendiger und damit auch zunehmend teurer wird. 

    Gleichzeitig sorgt die Verbrennung der fossilen Energieträger für eine immer höhere Konzentration an Treibhausgasen in der Atmosphäre. Die Menschheit befeuert so im wahrsten Sinne des Wortes die globale Erdüberhitzung. Die Konsequenzen steigender Temperaturen erleben wir alle bereits unübersehbar, sowohl weltweit als auch direkt in Eschweiler selbst: Häufigere und extremere Dürren, Hitzewellen, Starkniederschläge, Hochwasser und Stürme, die mittlerweile Schäden in Milliardenhöhe verursachen, zu steigenden Lebensmittelpreisen aufgrund von Missernten führen und Menschen töten. Neben diesen offensichtlichen Gefahren erzeugt die Verbrennung von Energieträgern außerdem noch für weniger sichtbare Gefahren in Form von Luftverschmutzung in Eschweiler. Stickoxide und Feinstaub sind gesundheitsschädlich, greifen zum Beispiel die Lunge an und sind krebserregend. Insbesondere Kinder und Ältere sind gefährdet. Die vermeintlich günstigen fossilen Brennstoffe besitzen hohe versteckte Kosten, die wir alle bezahlen müssen, die aber beim Kauf nicht auf dem Preisschild stehen. 

    Um den wahren Kosten näher zu kommen und den Märkten zu ermöglichen, ihr Verhalten auf echte ökonomische Fakten zu stützen, gibt es sowohl den Europäischen Emissionshandel als auch die CO2-Steuer in Deutschland. Diese beiden Werkzeuge geben dem Ausstoß von Treibhausgasen einen Preis, um die dadurch verursachten Schäden einzukalkulieren. Da bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern viele Treibhausgase freigesetzt werden, steigt hierdurch deren Preis. Aktuell liegt diese Korrektur noch weit von den tatsächlichen Kosten entfernt. In den nächsten Jahren und langfristig wird die Höhe der Korrektur immer weiter steigen, sodass fossile Energieträger ihren wahren Kosten immer näherkommen und der Preis immer weiter steigt. So werden die verschleierten Kosten Stück für Stück offengelegt, sodass sich realistische ökonomische Entscheidungen treffen lassen. 

    Wenn wir bei unserer bisherigen Wärmeversorgung bleiben, dann werden wir mit immer stärkeren Extremwettereignissen, steigenden Kosten und einer unsicheren Versorgungslage konfrontiert werden. Wenn wir hingegen unser Wärmeversorgungssystem umbauen, bietet sich uns eine große Chance für Verbesserungen. Wir können die Wirtschaftlichkeit und die lokale Wertschöpfung stärken, dabei unsere Gesundheit schützen und haben einen großen Hebel dafür in der Hand, Menschen vor einem immer extremeren Klimawandel zu bewahren. 

    Diesem Umstand trägt auch das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene Rechnung. Um den Kommunen bei der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung den Rücken zu stärken, schreibt das Gesetz vor, dass flächendeckend Wärmeplanungen gemacht werden müssen. Eschweiler hat hierfür Zeit bis zum 30. Juni 2028. 

    Die Verbesserung der städtischen Wärmeversorgung ist ein komplexer Prozess, für den es einen guten Plan mit Weitblick braucht, der die Situation ganzheitlich betrachtet. Um herauszufinden, wie eine sichere, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung in Eschweiler aussehen kann und für alle in Eschweiler mehr Planungssicherheit zu schaffen, hat sich die Stadt Eschweiler weit vor dem Beschluss des Wärmeplanungsgesetzes als eine Vorreiterin in NRW dazu entschlossen, diese große Chance zu nutzen und sich auf den Weg zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeleitplanung als ersten Schritt einer Kommunalen Wärmeplanung gemacht.

  • 3 Was wird bei einer Kommunalen Wärmeleitplanung gemacht?

    Kurze Antwort: Es kommen alle Fakten auf den Tisch: Wo wird wie viel Wärme verbraucht? Welche regenerativen Wärmequellen gibt es vor Ort? Welche Potenziale zur Sanierung und damit zur Verringerung des Wärmebedarfs gibt es? Auf Grundlage dieser Daten wird ein Zielszenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt. Zuletzt werden Maßnahmen vorgeschlagen, um dieses Zielszenario zu erreichen.


    Ausführliche Antwort: Die Kommunale Wärmeleitplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das die gesamte Stadtfläche auf Basis von energietechnischen Fakten betrachtet. Der Detailgrad ist aufgrund dieser stadtweitern Betrachtung aber geringer als zum Beispiel bei einem Bebauungsplan oder Quartierskonzept. Das heißt, dass beispielsweise Aussagen zu einzelnen Gebäuden nicht möglich sind. Die Ergebnisse der Wärmeleitplanung sind eine unverbindliche Empfehlung und rechtlich nicht bindend. 

    Die Kommunale Wärmeleitplanung soll Antworten finden auf folgende Fragen: 

    • Wie weit können wir unseren Wärmebedarf reduzieren?
    • Wie können wir uns mit Wärme versorgen, ohne Treibhausgase auszustoßen?
    • Welche Verbesserungen müssten dafür in Eschweiler vorgenommen werden und wer müsste sich darum kümmern?

     Insgesamt besteht die Wärmeleitplanung aus vier Phasen

    1. Bestandsanalyse: Die aktuelle Situation der Wärmeversorgung in Eschweiler wird analysiert. Dazu zählen beispielsweise der Wärmebedarf und womit geheizt wird. Auch die Gebäudestruktur ist wichtig, also ob es sich um Einzel- oder Mehrfamilienhäuser handelt und in welchem Sanierungszustand sie sich befinden. Hierzu werden vor allem bereits vorhandene Daten genutzt. Lediglich Akteure, die einen besonders großen Wärmebedarf haben oder viel nutzbare Abwärme erzeugen, wie etwa bestimmte Unternehmen, werden zusätzlich zu ihrer Wärmeversorgung befragt.
    2. Potenzialanalyse: Es wird untersucht, welche Potenziale es in Eschweiler zur Erzeugung von erneuerbarer Wärme gibt. Hierzu zählen unter anderem Geothermie, unvermeidbare Abwärme aus Industrie und Gewerbe oder Solarthermie, aber auch erneuerbare Stromquellen, die Wärmepumpen versorgen könnten. Außerdem wird ermittelt, wie weit der Wärmebedarf durch Sanierungen verringert werden kann.
    3. Entwicklung von Zielszenarien: Die Erkenntnisse aus den beiden vorherigen Phasen werden genutzt, um mehrere Szenarien für eine Wärmeversorgung in Eschweiler zu erstellen, die spätestens 2045 Klimaneutralität erreicht haben müssen. Hierbei wird auch abgeschätzt, wie sich der Wärmebedarf zukünftig wahrscheinlich entwickeln wird. Die Szenarien werden bewertet und das insgesamt beste Szenario wird als Zielszenario ausgewählt. Ein wichtiges Ergebnis dieser Phase ist ein Vorschlag für die Einteilung der Stadtfläche in Wärmeversorgungsgebiete.
    4. Erstellung eines Maßnahmenkatalogs: Es werden Vorschläge für Maßnahmen entwickelt, um das zuvor ausgewählte Zielszenario umsetzen zu können.

    Zum Schluss muss der Stadtrat die erarbeitete Wärmeleitplanung beschließen. Der beschlossene Wärmeleitplan wird dann vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) überprüft. Wie mit den Empfehlungen der Wärmeleitplanung im weiteren Prozess der Kommunalen Wärmeplanung in Eschweiler umgegangen wird, muss im politischen Prozess diskutiert und entschieden werden. Die Wärmeleitplanung muss außerdem spätestens alle fünf Jahre erneut geprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden.

  • 4 Was sind Wärmeversorgungsgebiete?

    Ein wichtiges Ergebnis der dritten Phase der Erstellung der Wärmeleitplanung ist der Vorschlag für die Einteilung der Stadtfläche in Wärmeversorgungsgebiete. Diese Einteilung spiegelt wider, ob die Versorgung eines Gebiets mittels eines Wärme- oder eines Wasserstoffnetzes sinnvoll ist und falls ja, welche Variante besser ist. Falls weder ein Wasserstoff- noch ein Wärmenetz in einem Gebiet sinnvoll ist, gilt es als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung. In solchen Gebieten ist die Errichtung von Netzen zur Wärmeversorgung unwahrscheinlich und die Gebäude werden aller Voraussicht nach mit anderen Techniken versorgt werden müssen, wie zum Beispiel Wärmepumpen. Hierdurch verbessert sich die Planungssicherheit für alle in Eschweiler. 

    Die Festlegung jedes Wärmeversorgungsgebietes muss vom Stadtrat nach der Erstellung und dem allgemeinen Beschluss der Wärmeleitplanung gesondert beschlossen werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, Wärmeversorgungsgebiete beschließen zu müssen. Ein solcher Beschluss ist freiwillig.

  • 5 Was bedeutet das für mich? Ist die Wärmeleitplanung bindend?

    Die Kommunale Wärmeleitplanung besitzt keine rechtliche Verbindlichkeit. Alle Ergebnisse der Wärmeleitplanung sind zunächst Empfehlungen. Der Beschluss der Wärmeleitplanung durch den Stadtrat bedeutet also nicht, dass die genannten Vorschläge oder auch die Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete auch so umgesetzt werden (müssen).

    Das Gebäudeenergiegesetz (auch „Heizungsgesetz“ genannt) und das Wärmeplanungsgesetz sind zwar miteinander verknüpft. Aber weder die Erstellung, noch der allgemeine Beschluss der Wärmeleitplanung durch den Stadtrat löst vorzeitig Fristen des Gebäudeenergiegesetzes aus. Erst der freiwillige, gesonderte Beschluss des Stadtrats zur Festlegung eines Wärmeversorgungsgebiets löst vorzeitig für die in dem Gebiet befindlichen Gebäude und deren Besitzer*innen Fristen aus (siehe hierzu auch Punkt 4).

    Die Kommunale Wärmeleitplanung trifft keine Entscheidungen, sondern liefert die Rahmenbedingungen, die notwendig sind, damit von politischer Seite aus wohlüberlegte Entscheidungen im weiteren Prozess der Wärmeplanung getroffen werden können. Auf Basis der Kommunalen Wärmeleitplanung können dann anschließend zum Beispiel Quartierskonzepte für die Wärmeversorgung erarbeitet werden, die die notwendige Detailtiefe sowie wirtschaftliche und technische Lösungen bieten.

    Viele Bürger*innen interessiert, ob für ihr Gebäude ein Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgung über ein Netz möglich ist – und wenn ja, wann. Diese nachvollziehbaren konkreten Fragen werden durch die Wärmeleitplanung noch nicht beantwortet. Die Wärmeleitplanung liefert eine erste Orientierung, keine genaue und endgültige Antwort auf die Frage, wie einzelne Gebäude zukünftig mit Wärme versorgt werden. Sie ersetzt keine individuelle Energieberatung (siehe hierzu Punkt 10). Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.

    Trotz ihrer rechtlichen Unverbindlichkeit und ihrer hohen Betrachtungsebene führt die Wärmeleitplanung für alle in Eschweiler zu einer Verbesserung der Planungssicherheit, denn alle in Eschweiler werden mehr Klarheit haben über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsoptionen.

  • 6 Kann eine Wärmeversorgung nur mit erneuerbaren Energien funktionieren?

    Kurze Antwort: Ja! 


    Ausführliche Antwort: Das beste Beispiel hierfür ist Dänemark. Dort ist in vielen Gemeinden im ganzen Land eine rein auf erneuerbaren Energien basierende Wärmeversorgung bereits Realität. Dänemark hat bereits vor einigen Jahrzehnten konsequent den Weg hin zu einer Wärmeplanung eingeschlagen und hat viele Erfahrungen gesammelt, die genutzt werden können. Ein Großteil der Wärmeversorgung in diesen dänischen Städten findet über Wärmenetze statt, die auch mit saisonalen Speichern ausgestattet sind. Die Einwohner*innen dieser Städte können sich schon heute über eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung freuen. 

    Wissenschaft und Technik sind sich einig. Das Wissen und die erforderlichen Technologien existieren schon lange, wie Dänemark beweist. Was jetzt notwendig ist: den Weg hin zur Wärmeplanung klar einschlagen, einen guten Plan machen und die nötigen Verbesserungen durchführen. Deutschland ist hier übrigens bei weitem nicht alleine. Neben Dänemark als Vorbild machen sich auch andere Länder in Europa auf den Weg zur Wärmeplanung, wie die Niederlande, Österreich oder die Schweiz. Und Schweden zeigt als nordisches Land mit kalten Wintern eindrücklich, dass moderne Wärmenetze und Wärmepumpen auch bei deutlich tieferen Temperaturen eine sichere und bezahlbare Wärmeversorgung gewährleisten. 

    Wichtig ist hierbei, dass es nicht nur darum geht, andere Wärmequellen zu nutzen, sondern auch darum, den Wärmebedarf insgesamt mit Hilfe von Gebäudesanierungen zu verringern. Momentan verschwenden wir viel Wärmeenergie in schlecht gedämmten Gebäuden. Dabei schmeißen wir also wortwörtlich Geld zum Fenster hinaus. Und niemand mag Verschwendung. Die beste und günstigste Energie ist die, die gar nicht benötigt wird. Daher ist es wichtig, dass nicht nur die Versorgung mit Wärme anders gestaltet wird, sondern auch, dass wir Bestandsgebäude so sanieren, dass sie deutlich weniger Wärme benötigen, damit wir uns in ihnen wohl fühlen. Auch hiermit beschäftigt sich die Kommunale Wärmeplanung.

  • 7 Welche Rahmenbedingungen gibt es für die Erstellung der Wärmeleitplanung in Eschweiler?

    Die Stadt Eschweiler ist im Sinne des Gesetzes die planungsverantwortliche Stelle für die Erstellung der Kommunalen Wärmeleitplanung und führt das Projekt durch. Die Projektleitung liegt bei der Abteilung für Nachhaltige Entwicklung innerhalb des Planungsamtes. Viele verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung sind bei der Zusammenarbeit am Projekt involviert. 

    Die Wärmeleitplanung wird jedoch nicht von der Stadt Eschweiler alleine erstellt, sondern in Zusammenarbeit mit einem Dienstleistungsunternehmen. Innerhalb eines offiziellen Vergabeverfahrens standen mehrere Dienstleistende mit ihren Angeboten im Wettbewerb miteinander. Am besten bewertet wurde das Angebot des Gespanns bestehend aus der EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH und der greenventory GmbH aus Freiburg, die daraufhin mit der Erstellung beauftragt wurden. Die EWV GmbH ist für die Koordinierung des Projekts verantwortlich und bringt ihr Wissen über die Wärmeversorgung in der Region ein. Die greenventory GmbH steuert ihr ingenieurwissenschaftliches Wissen und die Erfahrungen aus der Wärmeplanung in Baden-Württemberg bei. 

    Durch das frühzeitige Handeln konnte auf der Bundesebene für das Projekt eine Förderung über die Kommunalrichtlinie in Höhe von 100 % gesichert werden. Nachdem mit den Arbeiten am Projekt im Frühjahr 2024 begonnen werden konnte, ist der Abschluss des Projekts für das Frühjahr 2025 geplant.

  • 8 Woher kommen die Daten? Was ist mit dem Datenschutz?

    Für die Erstellung der Bestands- und der Potenzialanalysen sind unterschiedliche Daten erforderlich, die bei verschiedenen Stellen abgefragt werden, z.B. bei Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreibern oder aus Studien stammen. Im Rahmen der Wärmeleitplanung kommt niemand zu Ihnen nachhause und befragt Sie nach Ihrer Heizung oder führt Messungen durch. 

    Nichtsdestotrotz können unter den Daten, die verarbeitet werden auch datenschutzrechtlich relevante Daten sein, die jedoch benötigt werden. Ihr Energieversorger weiß zum Beispiel über den Verkauf logischerweise, wie viel Erdgas Sie zum Heizen benötigen. Der Schutz Ihrer Daten wird grundsätzlich durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleistet. Das Wärmeplanungsgesetz macht außerdem genaue Vorgaben, welche Daten bei der Erstellung der Wärmeleitplanung wie genutzt werden dürfen und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Beispiele hierfür sind die Aggregation von Daten einzelner Gebäude zu Paketen, sodass die Daten den einzelnen Gebäuden nicht mehr zugeordnet werden können oder die Anonymisierung der Daten. 

    Hierzu ist zwischen der Stadt Eschweiler und der EWV GmbH eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung unterzeichnet worden. Mit dieser verpflichtet sich die EWV GmbH als Dienstleister dazu, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Eine solche Vereinbarung ist auch zwischen der EWV GmbH und der greenventory GmbH geschlossen worden, um sicherzustellen, dass alle Projektbeteiligten die Anforderungen des Datenschutzes achten. 

    Weitere Informationen zum Datenschutz innerhalb der Erarbeitung der Kommunalen Wärmeleitplanung in Eschweiler finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung der Stadt Eschweiler im städtischen Amtsblatt auf der rechten Seite.

  • 9 Gibt es eine Beteiligung? 

    Die Stadt Eschweiler wird die Öffentlichkeit über verschiedene Kanäle über den Fortschritt des Projekts informieren. Die Ergebnisse der einzelnen Schritte der Kommunalen Wärmeleitplanung werden veröffentlicht. Darüber hinaus besteht nach dem Entwurf des Zielszenarios die Möglichkeit der Einsichtnahme und der Abgabe von Stellungnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger. 

    An der Erstellung der Wärmeleitplanung werden relevante Akteur*innen unter anderem in Form von Workshops beteiligt. Dies sind beispielsweise Netzbetreiber, Unternehmen mit einem großen Wärmebedarf oder großen Mengen an unvermeidbarer Abwärme oder große Wohnungsgesellschaften. Für die weitere Öffentlichkeit wird eine gesonderte Informationsveranstaltung geplant, die vorher rechtzeitig angekündigt wird. Eine direkte Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erstellung der Wärmeleitplanung findet nicht statt.

  • 10 Was ist mit meiner Heizung? Was kann ich tun? Wo finde ich Unterstützung?

    Kurze Antwort: Die Erstellung der Wärmeleitplanung führt zu keinen neuen Pflichten hinsichtlich Ihrer Heizung. Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes gelten unverändert. Sowohl als Eigentümer*in als auch als Mieter*in haben Sie die Möglichkeit, die Wärmewende in Ihrem eigenen Interesse zu unterstützen, indem Sie Sanierungsmaßnahmen vornehmen, Ihr Nutzungsverhalten hinterfragen oder auf eine nachhaltige Heizung umsteigen. Informationen und Unterstützung gibt es hierzu von verschiedenen Seiten.


    Ausführliche Antwort: Auch zukünftig werden wir Energie für Heizung, Warmwasser und Prozesswärme benötigen. Wichtig ist, die Potenziale auszuschöpfen, insgesamt weniger Wärme zu verbrauchen. Hier spielt vor allem die Sanierung unserer Gebäude eine große Rolle. Das, was hinterher an Wärmebedarf übrig ist, muss aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

    Die Erstellung der Kommunalen Wärmeleitplanung selbst hat keinen Einfluss auf die Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine funktionierende Heizung in einem Bestandsgebäude sofort auszutauschen. Das GEG sieht nur für neu eingebaute Heizungen vor, dass diese mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen (siehe Fristen und Details im GEG, Erläuterungen hierzu hier). Reparaturen alter Heizungen sind möglich. Sollte Ihre Heizung nicht mehr zu reparieren sein, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einen guten Überblick finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Heizungswegweiser, dieser bietet eine erste Einschätzung. Er ersetzt jedoch keine umfassende individuelle Beratung. (Beachten Sie hier bitte, dass der Heizungswegweiser an einer Stelle einen Fehler hat. Korrekt ist, dass eine beschlossene Wärmeleitplanung nicht dafür sorgt, dass automatisch nur noch Heizungen mit eingebaut werden dürfen, die von vorneherein den 65 %-Anteil an erneuerbaren Energien erfüllen.) Den Heizungswegweiser und weitere Informationen zum GEG finden Sie hierZum GEG informiert auch die Verbraucherzentrale hier.

    Wollen Sie schon jetzt aktiv werden, auch wenn Ihre Heizung noch intakt ist, bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob der Wärmebedarf Ihres Zuhauses gesenkt werden kann (insbesondere durch Dämmmaßnahmen oder Fenstertausch). Gleichzeitig können so Heizkosten gesenkt werden. Dafür kann etwa ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP, Link zur Förderung) von einem oder einer Energieexpert*in erarbeitet werden. Diese finden Sie hier. Informationen zum iSFP bietet auch die Verbraucherzentrale NRW hier.

    Wie die Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Bund (BEG) gefördert wird, erfahren Sie hier und über die Verbraucherzentrale hier. Antworten auf Detailfragen bieten die Fördermittelgeber in ihren FAQ hier

    Aufgrund aktueller Förderbedingungen wie dem Geschwindigkeitsbonus kann es sich für Sie schon jetzt lohnen, den Wechsel der Heizung auf eine Versorgung mit erneuerbaren Energien zu planen. Mehr Informationen zu den Förderungen hier (KFW Heizungsförderung) und bei der Verbraucherzentrale hier. Diese bietet auch umfangreiche Beratungsangebote etwa über Online-Seminare.

    Auch als Mieterin oder Mieter hat man verschiedene Möglichkeiten, Heizenergie und -kosten zu sparen oder klimafreundlich zu beziehen – zum Beispiel durch Energiesparmaßnahmen, bei der Auswahl des Gasliefervertrags oder in Zusammenarbeit mit Vermieter bzw. Vermieterin - Beratung dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale hier. Zum Thema Heizung berät außerdem der gemeinnützige Verein „altbau plus“, der das städtische Sanierungsmanagement „InnovationCity Eschweiler“ mit Quartiersbüro in der Uferstraße betreut.

Förderinformationen

 

Titel: "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Eschweiler"

Laufzeit: 01.10.2023 - 28.02.2025

Partner: EWV Energie und Wasser-Versorgung GmbH, greenventory GmbH

Förderkennzeichen: 67K25565

Projektträger: Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Betrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherrinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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