Wiederaufbau Eschweiler

Wiederaufbau nach der Flut

Am 14. und 15. Juli 2021 wurde die Stadt Eschweiler von einem extremen Hochwasserereignis betroffen. Infolgedessen kam es im Überflutungsbereich, insbesondere entlang des Indeverlaufs zu schweren Beschädigungen nicht nur von privaten Liegenschaften, sondern auch an weiten Teilen der Infrastruktur der Stadt Eschweiler.

So wurden neben rund 40 städtische Liegenschaften, darunter KiTas, Schulen, Sporteinrichtungen, das kommunale Hallenbad und Seniorentreffpunkte, auch diverse Straßen, Brücken und Plätze schwer beschädigt oder zerstört.

  • Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH

Die Wiederaufbauplanungen und -arbeiten nach dem Hochwasserereignis binden erhebliche Personalkapazitäten innerhalb der Stadtverwaltung. Kapazitäten, die für die Bewältigung anderer wichtiger Aufgaben – dem KiTa-Ausbau, Strukturwandel-Projekte und der Modernisierung von Schulen, um nur wenige Beispiele zu nennen – nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten hat der Stadtrat im Dezember 2023 die Gründung der Wiederaufbaugesellschaft Eschweiler mbH als 100%ige städtische Tochter beschlossen. Sie wird mit eigenem Personal als Projektsteuerung und als Totalunternehmung die Wiederaufbauprojekte im Auftrag der Stadt fortführen. Die Stadt Eschweiler bleibt dabei in der Steuerungsverantwortung für die Projekte.


  • Um welche Projekte geht es konkret?
  • Wie kommt der Wiederaufbau voran?

Der Wiederaufbau nach dem Hochwasser kommt stetig voran. Den aktuellen Stand der Wiederaufbauarbeiten, gemessen am verausgabten bzw. beauftragten Budget, können Sie beigefügter Grafik entnehmen.


Erkennbar sind seit Juli 2021 bereits rund 1/3 der Mittel verausgabt oder beauftragt. Dies entspricht in etwa auch dem zeitlichen Fortschritt in der Abarbeitung des Wiederaufbauplans (Gesamtzeitraum rund 9 Jahre, davon drei Jahre bereits abgelaufen = 1/3 der Zeit verstrichen).

  • Werden die Liegenschaften 1:1 wiederaufgebaut?

Im Zuge der Wiederaufbauplanung (siehe unten) darf und soll der Wiederaufbau zukunftsfähig erfolgen. Das heißt, dass im Zuge der Sanierungs- und Neubauplanungen neben dem Schutz vor zukünftigen Hochwasserereignissen auch der aktuelle Stand der Technik z.B. hinsichtlich der Energetik, der Digitalisierung oder der Schadstofffreiheit förderfähig berücksichtigt werden kann. Leistungsausweitungen wie z.B. die Vergrößerung eines Raumprogrammes oder die Einführung von Technologien und Maßnahmen über den Stand der Technik hinaus sind hingegen in der Regel nicht förderfähig.


  • Wie finanzieren sich die Wiederaufbauprojekte und die Wiederaufbaugesellschaft?

Die Schadensbeseitigung wird von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen mittels eines sogenannten Wiederaufbauplans gefördert. Gegenstand der Förderung ist auch die Projektsteuerung und damit die der Wiederaufbaugesellschaft entstehenden Kosten. Bewilligt wurde ein Gesamtbudget von ca. 162 Mio. € (etwaige Drittmittel wie z.B. Versicherungsleistungen bereits abgezogen).