Seit 2008 setzt die Stadt Eschweiler den Rechtsanspruch eines jeden Kindes auf inklusive Beschulung in allg. Schulen um, d.h. auf gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern in den allgemeinen Schulen der Stadt. Mit Hilfe zusätzlicher Sonderpädagogen konnte so in zahlreichen Grundschulen ein gemeinsames Lernen (GL) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sichergestellt werden.
Wünschen Erziehungsberechtige für ihr Kind dennoch den Unterricht an einer reinen Förderschule, verfügt die Stadt auch hier über drei reine Förderschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Das Angebot des gemeinsamen Lernens setzt sich in den weiterführenden Schulen fort. An allen weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Eschweiler können Kinder inklusiv beschult werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.