Kinderschutz
Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamtes, dabei das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dennoch kann es Situationen geben, in denen es Kindern und Jugendlichen schlecht geht und in denen die Fachleute von einer Kindeswohlgefährdung sprechen.
Allgemein spricht man von einer Kinderwohlsgefährdung, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet.
Sollten Sie Anhaltspunkte für eine Gefährung von Kindern und Jugendlichen beobachten, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialendienstes der Stadt Eschweiler. Während der Dienstzeiten erreichen Sie diese über die Telefonzentrale der Stadtverwaltung unter der Nummer
Im Notfall und bei akuter Gefahr für Kinder und Jugendliche steht Ihnen zudem außerhalb der Sprechzeiten der Bereitschaftsdienst der Stadt Eschweiler zur Verfügung. Über die o .g. Telefonnummer erhalten Sie Informationen, wie dieser zu erreichen ist.
Bei akuter Gefährdung oder Gefahr im Verzug können Sie alternativ auch die Polizei informieren.