Nach einer Trennung oder Scheidung gilt es zum Wohle des Kindes die elterliche Sorge, das Umgangsrecht sowie die Unterhaltsverpflichtung zu klären. Alleinerziehende sowie junge Volljährige erhalten Rat und Hilfe bei Unterhalts- und Abstammungsfragen sowie bei der Geltendmachung ihrer Rechte und Ansprüche. Ebenso kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt werden.
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