Beistandschaften
Alleinsorgeberechtige und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Jugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Srogerecht nicht eingeschränkt.
Ansprechpartner
Lara Klauck
Herrr Andreas Kurth
Frau Sandra Stopka