Informationen für Unternehmen

Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise

Die Corona-Epidemie stellt Menschen, Unternehmen, Politik, soziale Einrichtungen und unterschiedlichste Institutionen vor erhebliche Aufgaben und Herausforderungen. Diese Situation macht einen engen und effizienten Austausch zwischen den einzelnen Akteuren notwendig.

Bei der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler stehen hier verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung.  Zentrale Auskunftsstelle ist hierbei jedoch die StädteRegion Aachen.

Für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen

Bei allen wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen, wie z. B. Kurzarbeitergeld oder finanzielle Hilfsmaßnahmen (Kredite, Zuschüsse etc.), wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner bei der StädteRegion Aachen unter 0241 432-7670 oder -7630.

Für Fragen zu örtlichen Themen der Wirtschaftsförderung steht darüber hinaus das Team der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Eschweiler unter den Nummern 02403/71-353 oder 71-452 oder 71-453 oder per E-Mail wirtschaftsinfo@eschweiler.de zur Verfügung.

Über den Newsletter der Wirtschaftsförderung informieren wir Sie kontinuierlich über die Angebote der Beratungsstelle der StädteRegion Aachen zur Bewältigung der aktuellen Situation. Sie können sich hier für den Newsletter eintragen.

Die Verbreitung des Corona-Virus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern ist für zahlreiche Unternehmen existenzbedrohend. Bund und Länder bieten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Wir haben für Sie die unserer Meinung nach wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten in der Folge zusammengestellt:


+++ Überbrückungshilfe IV - Neustarthilfe +++

Viele Unternehmen sind weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Sie können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten.

Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass – je nach Verlauf der Pandemie – bis zu 100.000 Unternehmen, möglicherweise sogar noch mehr, die Hilfen beantragen könnten.

Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro.

Neben Soloselbständigen können – wie auch schon in der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus – auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Anträge können ebenfalls über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden.

Liquiditätssicherung:

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen (sowohl Förderkredite als auch Hausbankkredite) können durch die Bürgschaftsbank NRW und das Landesbürgschaftsprogramm abgesichert werden.

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank. Welche Unterlagen für die Antragsstellung erforderlich sind, finden Sie nebenstehend.

Ansprechpartner für Liquiditätshilfen und Bürgschaften ist immer Ihre Hausbank.


Kurzarbeitergeld:

Erleiden Firmen durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich. Ein auf Grund des Corona-Virus und/oder der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall ist mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes ggfs. ausgleichbar.

Wichtig ist, dass Betriebe und Unternehmen im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.

Zum Thema Kurzarbeitergeld finden Sie weitere Informationen in der Linkbox und ein Merkblatt.

Ansprechpartner für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist immer Ihre Agentur für Arbeit.


Unterstützung bei Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne):

Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) gemäß § 56 Abs. 11 des Infektionsschutzgesetz „IfSG“ ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig für Unternehmen mit Firmensitz in der StädteRegion Aachen ist der Landschaftsverband Rheinland. ACHTUNG: Der Antrag auf Erstattung muss innerhalb von drei Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung beim LVR gestellt werden!


Zum Thema Tätigkeitsverbot (z.B. Quarantäne) finden Sie  nebenstehend weitere Informationen.

Ansprechpartner bei Tätigkeitsverbot ist der Landschaftsverband Rheinland.


Informationen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen

Wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung vom 20.3.2020 mitteilte, unterstützt sie mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure.

Weitere Informationen finden Sie hier unter dem Suchbegriff: "Unterstützung für Kunst und Kultur, Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler"


Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihr Team der Wirtschaftsförderung, jederzeit telefonisch oder per Email für Sie zur Verfügung.